Aarau

    Aargau weist Beschwerde gegen Einschränkung des Wasserbezugs ab

    Keystone-SDA Regional
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    Aarau,

    Das Aargauer Departement Bau, Verkehr und Umwelt hat die Beschwerde einer Privatperson gegen ein kommunales Wasserbezugsverbot abgewiesen. Damit stützt die Behörde die Massnahme der Gemeinde gegen den Wassermangel im Hitzesommer und weist ausdrücklich auf die Gemeindeautonomie hin.

    Die Aargauer Gemeinden können sich bei einer Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Wasserbezugs auf ihre Gemeindeautonomie berufen. Der Kanton wies die Beschwerde eines Poolbesitz...
    Die Aargauer Gemeinden können sich bei einer Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Wasserbezugs auf ihre Gemeindeautonomie berufen. Der Kanton wies die Beschwerde eines Poolbesitz... - KEYSTONE/VALENTIN FLAURAUD

    Ein Anwohner reichte eine Beschwerde gegen die Allgemeinverfügung des Gemeinderats zur Einschränkung des Wasserbezugs ein, wie aus dem Entscheid der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) hervorgeht. Die betroffene Gemeinde ist im Entscheid nicht genannt, aber aus den Ausführungen geht hervor, dass sie im Bünz- oder Reusstal liegt.

    Der Beschwerdeführer besitzt ein Grundstück mit Garten und Schwimmbad. Der Gemeinderat untersagte Mitte Juni wegen der anhaltenden Trockenheit das Bewässern von Ziergärten, das Befüllen von Pools sowie das Reinigen von Autos. Das passte dem Beschwerdeführer nicht: Er kritisierte insbesondere die mangelhafte Begründung durch den Gemeinderat.

    Der Rechtsdienst des BVU hat diese Einschränkung in einem Leitentscheid nun als rechtens und verhältnismässig bewertet. Die Einschränkung sei durch die Gemeindeautonomie gedeckt. Die Gemeinde habe die Sicherung der Trink-, Brauch- und Löschwasserversorgung klar über private Freizeitinteressen gestellt.

    Gemeinde hat Spielraum

    Die Regelung der kommunalen Wasserversorgung und die Würdigung der lokalen Verhältnisse fallen laut BVU in den Beurteilungs- und Ermessensspielraum der Gemeinde. Die kantonalen Rechtsmittelinstanzen würden diesen Spielraum nur mit Zurückhaltung überprüfen.

    Auch das kantonale Wassernutzungsgesetz ermächtige Gemeinden, bei drohendem Wassermangel den Wasserverbrauch für der Trinkwasserversorgung untergeordnete Bedürfnisse entschädigungslos einzuschränken oder zu verbieten.

    Die Gemeinde des Beschwerdeführers liegt auf einem Hügel und besitzt keinen eigenen Zugang zu Grundwasserströmen im Talboden, wie aus dem Entscheid hervorgeht. Wegen der Sommerhitze drohten die eigenen Quellen zu versiegen.

    Die Trockenheit betreffe die gesamte Region. Im vergangenen Hitzesommer erliessen gemäss BVU im Aargau 17 Gemeinden Verbote und 68 weitere gaben Sparaufrufe heraus. (Entscheid BVURA.26.439 vom 14.8.2026)

    Kommentare

    User #1840 (nicht angemeldet)

    Ja fertig mit pool und so. Wir brauchen das Wasser für wichtige Dinge.

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