Aargau will Schutzbedürftige in Asylsozialhilfe belassen

Im Kanton Aargau sollen Schutzbedürftige mit Status S auch nach Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung B in der Asylsozialhilfe verbleiben. Der Regierungsrat hat dazu eine Teilrevision des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes in die Anhörung geschickt.

Mit der vorgeschlagenen Regelung sollen die Betroffenen sozialhilferechtlich dem Asylbereich zugeordnet bleiben, wie der Aargauer Regierungsrat am Donnerstag mitteilte. Bisher wechseln sie nach fünf Jahren automatisch in die ordentliche Sozialhilfe.
Die Regierung begründet den Schritt damit, eine Besserstellung gegenüber vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländern vermeiden zu wollen. Zudem solle die Massnahme die Gemeinden entlasten, nachdem der Bund seine Beiträge für diese Personengruppe im Rahmen einer Sparmassnahme gestrichen habe.
Der Wegfall der Bundessubventionen für Personen mit mehr als fünfjährigem Aufenthalt in der Schweiz und Schutzstatus S wird den Kantonen voraussichtlich Mehrkosten von 300 Millionen Franken bescheren.
Die geplante Gesetzesänderung nimmt auch die Anliegen einer Motion aus dem Grossen Rat auf. Diese verlangt eine finanzielle und organisatorische Entlastung der Gemeinden. Die Umsetzung sieht vor, dass sich der Kanton künftig zur Hälfte an den Sozialhilfekosten beteiligt und eine Betreuungspauschale während weiterer fünf Jahre ausrichtet.
Die Anhörung zur Gesetzesrevision dauert bis am 14. September 2026. Die Regierung will dem Grossen Rat die Vorlage bis Ende Oktober zur ersten Beratung vorzulegen. Das neue Gesetz soll Anfang März 2027 in Kraft treten. Voraussetzung dafür ist unter anderem eine entsprechende Anpassung einer Verordnung durch den Bundesrat.
46'000 Personen seit fünf Jahren mit Schutzstatus S
Die Kantone sollen ab März 2027 selber festlegen können, wie sie seit mehr als fünf Jahren in der Schweiz lebende Personen mit Schutzstatus S unterstützen. Der Bundesrat hatte am Mittwoch die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Änderung der Asylverordnung 2 eröffnet
Der Bundesrat Landesregierung denkt an eine Fortführung des Schutzstatus S. Ob es mit dem Schutzstatus S weitergeht, ist derzeit von besonderer Bedeutung, weil der Krieg in der Ukraine vor bald fünf Jahren begann. Im Asylgesetz steht, dass Schutzbedürftige von den Kantonen eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, wenn der Bundesrat den vorübergehenden Schutz des Status S nach fünf Jahren noch nicht aufgehoben hat.
Laut Bundesrat Beat Jans werden im kommenden Jahr rund 46'000 Personen mit Schutzstatus S seit fünf Jahren in der Schweiz leben.




