Aargauer Parlament ist für Volksinitiative gegen «Blitzerabzocke»

Das Aargauer Kantonsparlament unterstützt die Volksinitiative gegen «Blitzerabzocke». Stationäre «Blitzer» sind im Kanton seit Jahren ein Politikum.

Das Aargauer Kantonsparlament unterstützt wie der Regierungsrat die Volksinitiative «Blitzerabzocke stoppen!». Diese verlangt eine Bewilligungspflicht für stationäre Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen sowie eine zeitliche Beschränkung von semistationären Anlagen.
Der Grosse Rat entschied am Dienstag mit 72 zu 65 Stimmen, die Initiative dem Stimmvolk zur Annahme zu empfehlen. Für die Initiative stark machten sich SVP und FDP.
Dagegen votierten SP, Mitte-Partei, Grüne und GLP. Bereits die vorberatende Kommission hatte sich für das Begehren ausgesprochen. Im Aargau besteht nur eine einzige stationäre Radaranlage – und zwar in Baden. Stationäre «Blitzer» sind im Kanton seit Jahren ein Politikum.
Anliegen der Initiative als berechtigt angesehen
Das Anliegen der Initiative sei «absolut berechtigt», hielt die FDP fest. Die Verkehrssicherheit solle im Vordergrund stehen. Die Initiative fordere kein «Blitzer»-Verbot. Es gehe nicht darum, Straftäter zu schützen, betonte die SVP. Wichtig seien einheitliche Regeln.
Die Gemeindeautonomie werde nicht geritzt. Sie benötigten einfach eine Bewilligung des Kantons. Die SP hielt fest, Verkehrsdelikte seien offenbar ein Kavaliersdelikt. Die GLP bezeichnete die Initiative als «puren Populismus». Die Grünen wiesen darauf hin, nur wer zu schnell fahre, müsse sich vor «Blitzern» fürchten.
Stimmvolk entscheidet im März 2026
Aus Sicht der Mitte-Partei benötigen die Gemeinden wirkungsvolle Kompetenzen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Nur wer zu schnell fahre, werde gebüsst. Das sei wie bei der Ticketkontrolle im Zug, da spreche man aber nicht von «Schwarzfahrer-Abzocke».
Das Stimmvolk wird wohl am 8. März 2026 über die Initiative entscheiden. Die im September 2024 eingereichte Initiative der Jungfreisinnigen will, dass stationäre «Blitzer» künftig nur noch mit Zustimmung des Regierungsrates aufgestellt werden dürfen.
Dieser soll sie einzig bewilligen können, wenn am beantragten Standort ein erhebliches Verkehrssicherheitsdefizit besteht. Bewilligungen für fix angebrachte Geräte würden gemäss Initiative für maximal drei Jahre erteilt. Bei semistationären Anlagen wäre der Einsatz am gleichen Ort auf 72 Stunden beschränkt, danach müssten sie an eine andere Stelle verschoben werden.