Aargauer Parlament will Migrationsamt unter die Lupe nehmen

Im Kanton Aargau wird die Praxis des Migrationsamts in Bezug auf den Widerruf von Aufenthaltsbewilligungen für kriminelle und fürsorgeabhängige Ausländerinnen und Ausländer geprüft. Der Grosse Rat hat den entsprechenden Antrag eines Mitte-Grossrats gutgeheissen.

Das Parlament erklärte den Antrag auf Direktbeschluss mit mit 99 zu 35 Stimmen für erheblich. Konkret muss die Geschäftsprüfungskommission (GPK) die Praxis des Amts Migration und Integration Kanton Aargau (Mika) unter die Lupe nehmen. Der Bericht soll in einem halben Jahr vorliegen.
Den Auftrag hatte Mitte-Grossrat Harry Lütolf eingereicht. Er forderte, dass das Mika Bericht erstatten soll, warum im Aargau angemeldeten Ausländerinnen und Ausländern nicht die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligungen entzogen wird.
Es geht um Personen, welche Delikte begangen haben und/oder länger von staatlicher Fürsorge abhängig sind. Diese Entscheide liegen in der Kompetenz des Mika.
Er wolle das Mika nicht pauschal schlecht reden, sagte Lütolf im Parlament. Für die Untersuchung sprachen sich GLP, SVP, FDP und Mitte aus. Aus der Sicht der GLP könnte eine faktenbasierte Aufbereitung Vertrauen schaffen. Vertrauen sei gut, Kontrolle besser, hielt die FDP fest. Vertrauen in die Behörden sei wichtig.
Gegen eine Untersuchung der Praxis sprachen die SP, Grüne, EVP. Die SP hielt das Vorgehen über den Direktbeschluss für den falschen Weg. Die GPK könne von sich aus aktiv werden. Der Antrag sei populistisch. Es handle sich um einen Eingriff in die operative Arbeit des Mikas, betonte die EVP.





