Olten

    Hägendorf SO: Autofahrer (21) rast mit 152 km/h durch 80er-Zone

    Kantonspolizei Solothurn
    Kantonspolizei Solothurn

    Thal-Gäu,

    Am Samstag wurde auf der Solothurnerstrasse in Hägendorf ein Auto mit 152 km/h gemessen. Erlaubt sind ausserhalb 80 km/h. Der Fahrer wurde zur Anzeige gebracht.

    Raser
    Die Kantonspolizei Solothurn hat einem 21-jährigen Raser den Führerausweis abgenommen. (Symbolbild) - keystone

    In der Nacht auf Samstag führte die Kantonspolizei Solothurn mit einem Geschwindigkeitsmessgerät an der Solothurnerstrasse in Hägendorf in Fahrtrichtung Egerkingen eine Geschwindigkeitskontrolle durch.

    Kurz vor 0.30 Uhr erfasste das Messgerät ein Auto mit einer gemessenen Geschwindigkeit von 152 km/h. Erlaubt sind im Bereich der Messstelle 80 km/h.

    Der Mann musste den Führerausweis abgeben

    Nach Abzug der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranz liegt eine strafbare Geschwindigkeitsüberschreitung von 65 km/h vor. Der verantwortliche Fahrzeuglenker, ein 21-jähriger Schweizer, konnte durch die Kantonspolizei Solothurn angehalten werden.

    Der Fehlbare wird nach den gesetzlichen Bestimmungen über Raserdelikte zur Anzeige gebracht und die Polizei nahm ihm den Führerausweis zuhanden der Administrativbehörde ab.

    Kommentare

    User #3676 (nicht angemeldet)

    Eine PS-Beschränkung wird kaum was bringen, denn auch mit einem 50-PS-Fahrzeug kann man das Tempolimit deutlich überschreiten. Es ist immer der jeweilige Fahrzeuglenker, der die Verantwortung für das Einhalten der Tempolimite hat. Und deshalb sollte man die Strafen für das Überschreiten der Tempolimits stark erhöhen, damit die Abschreckung zunimmt. Schlussendlich wird man aber solche Raserdelikte niemals verhindern können, denn der Tempolimit-Ignorant sitzt direkt hinterm Steuer und glaubt, niemals erwischt werden zu können, blitz blitz heul...

    User #5838 (nicht angemeldet)

    Hier handelt es sich um nicht um Ordnungswidrigkeit mehr sondern schon um ein Delikt im Straßengesetz, natürlich ist es nicht in Ordnung. Aber ich denke wir haben grössere Probleme als diesen jungen Lenker der wahrscheinlich den Führerschein noch auf Probe hat, und den sogar wieder neu machen darf wenn er Pech hat. Aber glaubt mir er wird es wieder tun den diese Geldstrafe wird er evtl. nicht spüren die sollen mal gemeinnützige Arbeit lesten bei einem Bestatter wenn Sie Unfallopfer von der Straße holen müssen.

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