Aargauer Regierung sieht genug Hürden bei herrenlosen Grundstücken

Der Aargauer Regierungsrat sieht keinen Grund, gegen die Aneignung sogenannter herrenloser Grundstücke durch Private vorzugehen. Die rechtlichen Hürden und der Informationsvorsprung der Gemeinden verhindern laut Regierung eine kontrollierte Aneignung im grossen Stil.

Per Ende Jahr 2025 existierten im Kanton Aargau lediglich vier herrenlose Grundstücke, wie der Regierungsrat in seiner am Freitag veröffentlichten Stellungnahme zu einer Interpellation aus den Reihen der SVP schreibt. Diese Grundstücke dürften jedoch aus Datenschutzgründen nicht öffentlich gemacht werden.
In den letzten zehn Jahren gab es laut Regierungsrat neben dem selbsternannten «König der Schweiz», Jonas Lauwiner, keine andere Privatperson, die sich mehr als ein solches Grundstück aneignete.
Lauwiner gab der «Aargauer Zeitung» im Frühling 2025 an, er besitze Land in 16 Aargauer Gemeinden, unter anderem in Buttwil, Eiken, Muri, Oftringen, Strengelbach und Unterkulm.
Ein Grundstück wird herrenlos, wenn der Eigentümer in einer formellen Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt freiwillig auf sein Eigentum verzichtet. Grundstücke werden herrenlos, wenn sie zu einem Erbe gehören, das ausgeschlagen wird.
Jede Person kann sich ein herrenloses Grundstück mit einem Antrag ans Grundbuch aneignen – falls die Person tatsächlich weiss, welches Grundstück herrenlos ist.
Kein Handlungsbedarf
Der Regierungsrat sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Die Gemeindeautonomie bleibe gewahrt, da die Kommunen nach Abwägung aller Vor- und Nachteile selbst entscheiden könnten, ob sie ein Grundstück übernehmen wollten oder nicht.
Zwar gilt beim Erwerb herrenloser Grundstücke das Prioritätsprinzip: Wer zuerst eine schriftliche Anmeldung einreicht, wird Eigentümer, wie aus der Stellungnahme des Regierungsrats hervorgeht. Die Grundbuchämter sind gesetzlich verpflichtet, die Gemeinden über jeden Eigentumsverzicht von Amts wegen zu informieren.
Da die Gemeinden über einen elektronischen Zugriff auf das Grundbuch verfügen, können sie reagieren und sich das Grundstück durch eine Erklärung aneignen.
Für Privatpersonen ist die systematische Suche nach solchen Gelegenheiten unmöglich: Das elektronische Grundbuch lässt nur zehn Abfragen pro Tag zu.




