Aargauer Regierung will Instrumentalunterricht umbauen

Im Kanton Aargau sollen alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen vom Kindergartenalter bis zum vollendeten 22. Lebensjahr Zugang zu einem Mindestangebot an Instrumentalunterricht haben. Dies schlägt der Regierungsrat dem Parlament vor.

Die geplante Revision sei ein nötiger Schritt hin zu einer «chancengerechten, lückenlosen instrumentalmusikalischen Bildung», schreibt der Regierungsrat in der am Freitag dem Grossen Rat zugestellten Botschaft. Sie sei ein wichtiger Beitrag für das kulturelle Leben und das Vereinswesen in den Gemeinden.
Die Revision markiert einen Wandel der Musikpolitik im Kanton: Das bisherige, schweizweit einzigartige unentgeltliche Wahlfach Instrumentalunterricht an der Volksschule von der 6. bis 9. Klasse soll abgeschafft werden. Konkret dauert dieser Unterricht 15 Minuten pro Woche. Eine Verlängerung bezahlen die Eltern selbst – ausser die Gemeinden leisten zusätzliche Beiträge.
Bisher finanzierte der Kanton die Löhne der Instrumentallehrpersonen für das Wahlfach direkt. Die neue Regelung löst den Instrumentalunterricht jedoch aus dem Volksschulsystem heraus und verlagert die Verantwortung auf die Gemeinden und Musikschulen. Die Kantonsverfassung soll geändert werden.
Der Kanton soll sich gemäss Regierungsrat künftig mit einem Beitrag von 29 Prozent an den Lohnkosten für Lehrpersonen und Schulleitungen beteiligen. Im Gegenzug müssen die Musikschulen ein Mindestangebot garantieren, das alle Instrumentenfamilien, Ensembleunterricht und Stufentests umfasst.
Der Kanton rechnet mit jährlichen Mehrkosten von 3,7 Millionen Franken, für die Gemeinden mit Mehrkosten 1,4 Millionen Franken. Diese Mehrbelastungen resultieren aus der Übernahme von Kosten, die bisher von den Eltern getragen wurden. Die Haushalte werden gemäss Regierungsrat um rund 2,9 Millionen Franken entlastet.
Im Aargau bestehen 60 Musikschulen, die kommunal geregelt und unterschiedlich organisiert sind. Derzeit besuchen rund 22'000 Personen eine Musikschule; 90 Prozent davon sind Kinder und Jugendliche im Volksschulalter.
Der Grosse Rat wird die Revision des Instrumentalunterrichts, die eine Änderung der Kantonsverfassung bedingt, dieses Jahr beraten. Das Volk wird über die Verfassungsänderung gegen Ende 2027 entscheiden. Die neuen Bestimmungen sollen laut Regierungsrat auf das Schuljahr 2028/29 in Kraft treten.





