Fall um Aargauer Ex-Grossrat: Opferanwältin kritisiert Behörden

Die Anwältin eines Opfers des wegen Sexualdelikten angeklagten Aargauer Ex-Grossrats hat die Aargauer Behörden wegen fehlender Hilfeleistungen kritisiert.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Aargauer Ex-SVP-Grossrat wurde wegen Sexualdelikten angeklagt.
- Die Opferanwältin kritisiert die Behörden nun scharf.
- Ihrer Klientin sei nicht geholfen worden, obwohl die Behörden die Macht gehabt hätten.
«Sie wurde ihrer Jugend beraubt. Nicht nur durch den Beschuldigten und seine Taten. Sondern eben auch dadurch, dass die Behörden, die zuständig gewesen wären und die auch die Macht und die Möglichkeit gehabt hätten, meiner Klientin zu helfen, ihr eben nicht geholfen haben.» Das sagte Opferanwältin Tamara De Caro am Mittwochmorgen zu Radio SRF.
Mit der Festnahme des mutmasslichen Täters im Herbst 2023 verlor die Mutter der Minderjährigen laut Radio SRF ihre Arbeitsstelle. Mutter und Tochter wandten sich in der Folge direkt an die Sozialbehörde ihrer Wohngemeinde Untersiggenthal AG.
Gemeinde gewährte nur Nothilfe
Die Gemeinde gewährte anstelle von Sozialhilfe aber nur Nothilfe. Zudem meldete sie die beiden beim Migrationsamt. Wegen des Verdachts auf Scheinarbeit droht den beiden die Wegweisung aus der Schweiz.
Den Behörden sei die Schwere des Falles damals nach der Festnahme des ehemaligen Grossrates nicht bewusst gewesen: «Heute haben wir natürlich weitere Informationen, aktuelle Informationen und Erkenntnisse», sagte SP-Regierungsrat Dieter Egli am Mittwoch zu Radio SRF.
«Und deshalb beobachtet das Amt für Migration diesen Fall auch weiter und überprüft ihn auch weiter. Nicht erst jetzt seit der Medienberichterstattung, sondern schon seit längerer Zeit.»
Die Aargauer Staatsanwaltschaft hatte am vergangenen Montag eine lebenslange Freiheitsstrafe für den ehemaligen SVP-Grossrat gefordert. Er soll mehrere Frauen und eine Minderjährige unter Drogen gesetzt und sexuell missbraucht haben. Der 57-Jährige sitzt seit 2023 in Haft.
Dieser gehörte dem Grossen Rat seit August 2021 an und war auch Mitglied der Justizkommission. Als Beruf gab er Wirtschaftsinformatiker an. Bis zu einem rechtskräftigen Entscheid gilt die Unschuldsvermutung.













