Aargauer Regierung kontert nach Vorwürfen um Politiker-Opfer

Im Missbrauchsfall um den Ex-SVP-Grossrat gerät auch der Umgang der Behörden mit den Opfern in die Kritik. Nun äussert sich die Aargauer Regierung.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Opfer des angeklagten Ex-SVP-Grossrats gerieten ins Visier der Migrationsbehörden.
- Anwälte kritisieren mangelnden Austausch der Behörden und drohende Wegweisung statt Hilfe.
- Regierungsrat Egli verteidigt die Gemeinde, nimmt Vorwürfe ans Migrationsamt aber ernst.
Die Anklage gegen den ehemaligen Aargauer SVP-Grossrat sorgte am Montag schweizweit für Schlagzeilen: Der heute 57-Jährige soll seine damalige Partnerin, deren minderjährige Tochter sowie eine weitere Frau mehrfach betäubt und sexuell missbraucht haben. Ihm droht lebenslange Haft.
Wie die «Tamedia»-Zeitungen berichteten, hatten sich Mutter und Tochter nach der Festnahme des mutmasslichen Täters im Herbst 2023 an die Sozialbehörde ihrer Wohngemeinde Untersiggenthal gewandt. Denn die Mutter hatte durch dessen Verhaftung auch ihre Arbeitsstelle verloren.
Sie war zuvor über einen von ihm ausgestellten Arbeitsvertrag als Haushälterin angestellt gewesen, was ihr auch zur Aufenthaltsbewilligung verholfen hatte.
Die Gemeinde gewährte den beiden Frauen jedoch nur Nothilfe statt ordentlicher Sozialhilfe und meldete sie zugleich dem Migrationsamt – wegen des Stellenverlusts wird eine Aufenthaltsbewilligung überprüft.
Der Verdacht auf ein Scheinarbeitsverhältnis steht nun im Raum, den Frauen droht deshalb die Wegweisung aus der Schweiz. Dass die mutmasslichen Opfer nach der Festnahme des Beschuldigten umgehend ins Visier der Migrationsbehörden gerieten, sorgt seither für scharfe Kritik.
Kritik an Behörden in Missbrauchsfall
Die Anwälte der beiden Frauen üben deutliche Kritik. Oskar Gysler, der die Mutter vertritt, sagt gegenüber SRF, der Sachverhalt sei zu ihren Ungunsten gewürdigt worden, ohne dass klare Beweise für ein Scheinarbeitsverhältnis vorlägen.
Tamara de Caro, Anwältin der Tochter, bemängelt, dass bei zwei Opfern sexueller Gewalt zuerst der Aufenthaltsstatus infrage gestellt werde, statt ihnen zu helfen. Sie hätte erwartet, dass sich die Behörden in einem derart sensiblen Fall untereinander absprechen.

Beide Ämter hätten zudem grosszügiger entscheiden können: Das Migrationsamt hätte eine Härtefallbewilligung erteilen, die Sozialbehörde ordentliche Sozialhilfe auszahlen können.
De Caro sieht darin ein grundsätzliches Muster restriktiver Entscheide der Behörden, ihre Klientin habe dadurch das Vertrauen in die Behörden verloren. Gysler geht weiter: Er wirft dem Migrationsamt eine Grundhaltung vor, die ausländische Bevölkerung grundsätzlich möglichst gering zu halten.
Aargauer Regierung kontert
Der zuständige Aargauer Regierungsrat Dieter Egli reagierte gegenüber SRF auf die Vorwürfe. Er könne die öffentliche Empörung nachvollziehen und sei selbst erschüttert, so Egli. Zum Zeitpunkt der Entscheidung habe dem Migrationsamt aber noch nicht das Wissen vorgelegen, das man heute habe.
Der Fall werde weiterhin geprüft, dies bereits vor der Medienberichterstattung. Egli betont zugleich, dass die Behörden nicht beliebig Informationen austauschen dürften. Man untersuche den Vorwurf des mangelnden Austauschs, aktuell gebe es aber keine Hinweise darauf, was konkret falsch gelaufen sei. Den Vorwurf nehme er trotzdem ernst.

Die Gemeindebehörden nimmt Egli hingegen in Schutz: Sie seien gesetzlich verpflichtet, ausländische Personen dem Migrationsamt zu melden, sobald diese Sozialhilfe beziehen.
Die Gemeinde Untersiggenthal AG habe damit lediglich umgesetzt, was kantonal vorgeschrieben und politisch gewollt sei. Die Gemeinde selbst wollte sich auf Anfrage nicht zum konkreten Fall äussern und verwies auf das Amtsgeheimnis, den Persönlichkeitsschutz sowie laufende Verfahren.









