Aargauer Regierung will keine Bargeldpflicht für Beizen

Im Kanton Aargau soll das Gastgewerbe nicht zur Annahme von Bargeld verpflichtet werden. Der Regierungsrat sieht in einer Bargeldpflicht einen unzulässigen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit und bezweifelt die kantonale Zuständigkeit.

Daher lehnt er eine Motion aus den Reihen von Mitte und SVP ab. Da die Geld- und Währungspolitik sowie das Zivilrecht in die alleinige Kompetenz des Bundes fielen, habe der Kanton keine Befugnis, eigene Vorschriften zur Annahmepflicht von Zahlungsmitteln zu erlassen. Dies hält der Regierungsrat in der am Freitag veröffentlichten Stellungnahme fest.
Die Einführung eines Annahmezwangs wäre aus Sicht des Regierungsrats ein unverhältnismässiger Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit, die sowohl in der Bundes- als auch in der Kantonsverfassung verankert ist. Im Kanton Genf beschloss das Parlament im Herbst, dass Restaurationsbetriebe künftig Bargeld annehmen müssen.
Der Aargauer Regierungsrat betont, dass der Markt im Kanton einwandfrei funktioniere. Bargeld werde fast überall akzeptiert. Laut dem Branchenverband Gastro Aargau ist im ganzen Kanton nur ein einziger Betrieb bekannt, der gänzlich auf Bargeld verzichtet.
Ein öffentliches Interesse an einer neuen Regulierung sei daher nicht erkennbar. Die Durchsetzung der Pflicht würde neue Kontroll- und Sanktionsmechanismen erfordern, was zu unkalkulierbaren Verwaltungs- und Kontrollkosten führen würde.
Solange die Barzahlung von vielen Konsumentinnen und Konsumenten gefordert und genutzt werde, würden die Anbieter die Barzahlung grossmehrheitlich ermöglichen, hält der Regierungsrat fest. In diesem Bereich funktioniere der freie Markt.
Gleichzeitig werde die bargeldlose Zahlungsabwicklung gerade in Bars und Clubs, bei Grossanlässen oder in Kleinstbetrieben und an Marktständen immer beliebter. Viele Bürgerinnen und Bürger gingen immer öfters ohne Bargeld aus.
Daniel Mezzi (Mitte) und Nicole Burger (SVP) forderten in einer Motion, dass im Kanton Aargau das Gastgewerbegesetz so geändert wird, dass Betriebe zur Annahme von Bargeld verpflichtet werden. Dies soll die Wahlfreiheit der Konsumenten gewährleisten. Es gebe auch Personen, die aus Datenschutzgründen bar bezahlen wollten. In Zeiten der digitalen Überwachung gelte es, dies zu respektieren.





