Ausreisepflichtige bekommen 50 Rappen mehr pro Tag

Keystone-SDA Regional
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Aarau 29.11.2024 - 11:28

Ausreisepflichtige Personen im Kanton Aargau erhalten ab nächstem Jahr mehr Nothilfe.

EIn Flüchtling läuft den Korridor entlang.
Personen, die zur Ausreise verpflichtet sind, erhalten 50 Rappen mehr pro Tag. (Symbolbild) - Keystone

Im Kanton Aargau erhalten ausreisepflichtige Personen ab nächstem Jahr 8 Franken Nothilfe pro Tag – 50 Rappen mehr als bislang. Die Eidgenössische Migrationskommission (EKM) kam in einer Untersuchung zum Schluss, dass der Aargau im kantonalen Vergleich mit tiefen Nothilfeansätzen auffällt.

Wie die Staatskanzlei Aargau am Freitag weiter mitteilte, änderte der Regierungsrat die Sozialhilfe- und Präventionsverordnung. Ausreisepflichtig sind Personen, deren Asylgesuch rechtskräftig abgewiesen wurde. Wenn keine Gründe gegen die Wegweisung in das Herkunftsland besteht, ordnen die Behörden die Wegweisung an.

Die Behörde setzt der asylsuchenden Person eine Frist, innerhalb derer sie die Schweiz verlassen muss. Bis zur Ausreise haben abgewiesene Asylsuchende ein gemäss der Bundesverfassung garantiertes Recht auf Nothilfe.

Erhöhung nach EKM-Untersuchung

Die Erhöhung der Nothilfe für Ausreisepflichtige ist eine Konsequenz der EKM-Untersuchung zur Lebenssituation von ausreisepflichtigen, nothilfebeziehenden Kindern und Jugendlichen. Nach Angaben der Staatskanzlei leben im Aargau derzeit 31 nothilfebeziehende Familien mit 64 Kindern.

Ebenfalls etwas mehr Geld bekommen im nächsten Jahr Asylsuchende, vorläufig aufgenommene Menschen und Schutzsuchende aus der Ukraine. Es sind 9 Franken pro Tag für den Kauf von Lebensmitteln. Die beiden Anpassungen um je 50 Rappen führen 2025 zu Mehrkosten von 1,3 Millionen Franken.

Das Kantonsparlament hatte die Erhöhung der Verpflegungspauschale für die Asylsuchenden am Dienstag dieser Woche mit 71 zu 66 Stimmen gutgeheissen. Dafür waren SP, Mitte, GLP und Grüne. Dagegen stimmten SVP und FDP.

Erwägung einer Sozialhilfe-Erhöhung

Zudem erwägt der Regierungsrat eine Erhöhung der Sozialhilfe. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren beschloss im November, die Sozialhilfe um 2,9 Prozent per Januar 2026 anzuheben. «Der Regierungsrat prüft zurzeit den Nachvollzug der Teuerungsanpassung», hiess es in der Medienmitteilung der Staatskanzlei.

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