Aarau

    Gericht weist SP-Beschwerde gegen Infobroschüre ab

    Keystone-SDA Regional
    Keystone-SDA Regional

    Aarau,

    Die Aargauer Steuerreform kommt wie geplant am 18. Mai zur Abstimmung – das Verwaltungsgericht wies die SP-Beschwerde ab.

    wohlen AG
    Das Gericht weist die SP-Beschwerde gegen Infobroschüre ab. - Keystone

    Die Aargauer Stimmberechtigten entscheiden wie geplant am 18. Mai über die Revision des Steuergesetzes. Das Verwaltungsgericht hat die Abstimmungsbeschwerde der SP abgewiesen. Die geäusserte Kritik an den Angaben in der Abstimmungsbroschüre sind demnach unbegründet.

    Die von den Beschwerdeführenden bemängelten Beispiele dürften nicht isoliert betrachtet werden und seien daher nicht zu beanstanden, teilten die Gerichte Kanton Aargau am Mittwoch mit.

    Kritik an Broschürenangaben unbegründet

    Die aufgeführten Beispiele von Steuerzahlenden, die von der Revision profitieren, müssen gemäss Entscheid des Verwaltungsgerichts in den Gesamtzusammenhang gestellt werden.

    Der Regierungsrat habe in der Abstimmungsbroschüre nach Massgabe der einschlägigen rechtlichen Vorgaben «hinreichend sachlich und transparent über die zur Abstimmung stehende Steuergesetzrevision und deren Auswirkungen informiert», hiess es weiter.

    Beschluss noch nicht rechtskräftig

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts vom Mittwoch ist noch nicht rechtskräftig. Die SP bemängelten in der Beschwerde, die Angaben in der Abstimmungsbroschüre seien irreführend und müssten korrigiert werden.

    Kommentare

    User #4952 (nicht angemeldet)

    Keine Angst SP, wir mündigen Wähler verstehen die Unterlagen.

    Mehr aus Aarau

    Aargau
    Oberentfelden AG
    Oberentfelden AG
    budget
    1 Interaktionen
    Unterentfelden AG
    Ringgenberg BE
    Unterentfelden AG

    Mehr aus Aargau

    Wermuth
    435 Interaktionen
    SP-Chef
    «Wird die Weltrealität unsere Ausstellung überholen?»
    Stapferhaus Lenzburg
    Grenchen SO