Ladendiebstahl von 184 Franken ist Crux für Einbürgerung im Aargau

Die Einbürgerungskommission des Aargauer Kantonsparlamentes will eine junge Ausländerin nach erneuter Überprüfung des Gesuchs einbürgern. Im Parlament äusserten die Bürgerlichen Kritik. Die Frau hatte als Minderjährige zwei Ladendiebstähle im Wert von 184 Franken begangen.

Auf Antrag von FDP-Grossrat Tim Voser beschloss das Parlament im November, das Gesuch der jungen Ausländerin nochmals unter die Lupe zu nehmen. Es gebe «deutliche Anzeichen», dass die Einbürgerungskriterien nicht erfüllt seien, hielt Voser fest. Die Person habe bereits im jungen Alter eine kriminelle Energie aufgewiesen. Eine Mehrheit der FDP-Fraktion sei dafür, das Gesuch abzulehnen.
Daher überprüfte die Einbürgerungskommission (EBK) den Fall erneut und legte am Freitag ihren Bericht vor. Sie kommt in einer Gesamtwürdigung zum Schluss, dass die Frau das Aargauer Kantonsbürgerrecht erhalten soll.
Bei den Diebstählen handle es sich um Vermögensdelikte im geringfügigen Bereich. Eine Ablehnung des Gesuchs wäre laut EBK «unverhältnismässig». Als nächstes entscheidet der Grosse Rat.
Ähnlicher Fall im Jahr 2022
In einem ähnlichen Fall im Jahr 2022 hatte das kantonale Verwaltungsgericht einen jungen Ausländer gegen den Willen des Kantonsparlamentes eingebürgert.
Das Parlament lehnte das Gesuch nach einer Überprüfung ab, weil der damals 18-Jährige drei Ladendiebstähle im Wert von 122.90 Franken begangen hatte.
Dagegen erhob er Beschwerde. Der Beschluss des Grossen Rates erweise sich als «unhaltbar», hielt das Verwaltungsgericht fest: Die Ablehnung des Gesuches sei als «geradezu willkürlich einzustufen».
Parfüm und Handyhülle geklaut
Im neuen Fall der jungen Ausländerin sicherte die Gemeinde das Gemeindebürgerrecht im April 2024 zu, wie aus dem Bericht der EBK hervorgeht. Danach wurde auf Kantonsebene festgestellt, dass bei der Jugendanwaltschaft einer Übertretung vorliegt.
Die junge Frau wurde im Frühjahr 2024 bei einem Warenhausdiebstahl beobachtet. Sie stahl ein Parfüm im Wert von 135 Franken. Bei der Sichtung der Videomaterials der Überwachungskameras wurde festgestellt, dass sie einige Tage zuvor bereits eine Handyhülle im Wert von 49 Franken ohne zu bezahlen mitnahm.
Die Jugendanwaltschaft auferlegte als Strafe eine persönliche Leistung von drei Halbtagen in Form eines deliktorientierten Kurses. In einer handschriftlichen Stellungnahme habe die Frau Reue und Beschämung gezeigt, heisst es im EBK-Bericht.
Zum Tatzeitpunkt habe sie sich nach dem Suizid ihrer Freundin in einer stark belastenden emotionalen Situation befunden. Sie absolviere derzeit eine Lehre als Kauffrau EFZ. Der Bericht des Lehrbetriebs sei positiv.




