Aarau

Legislative soll im Aargau neu über Tempo-30-Zonen befinden

Keystone-SDA Regional
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Aarau,

Die Kompetenz zur Einführung von Tempo-30-Zonen auf Gemeindestrassen im Kanton Aargau soll künftig bei der Legislative liegen. Die Regierung hat eine entsprechende Gesetzesänderung in die Anhörung geschickt, obwohl sie die Neuregelung ablehnt.

Die Kompetenz für Tempo-30-Zonen auf Gemeindestrassen im Kanton Aarau soll künftig bei der Legislative liegen. (Symbolbild)
Die Kompetenz für Tempo-30-Zonen auf Gemeindestrassen im Kanton Aarau soll künftig bei der Legislative liegen. (Symbolbild) - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Die Anhörung zur Teilrevision des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechts dauert bis zum 20. November 2026, wie die Regierung am Freitag mitteilte. Die Vorlage setzt eine überwiesene Motion des FDP-Grossrats Tim Voser um.

Konkret soll die Zuständigkeit für die Einführung von Tempo-30-Zonen von der Exekutive, dem Gemeinderat, an die Legislative übertragen werden. Dies wäre die Gemeindeversammlung oder der Einwohnerrat.

Die Ausarbeitung der Grundlagen, die Publikation und die Umsetzung der Verkehrsanordnung blieben aber weiterhin Aufgaben des Gemeinderats.

Die Legislative soll neu über Tempo-30-Zonen befinden. Eine gute Idee?

Der Regierungsrat sprach sich erneut gegen diese Kompetenzverschiebung aus. Er vertritt die Ansicht, dass der Erlass von Verkehrsanordnungen eine klassische Verwaltungstätigkeit sei und deshalb bei der Exekutive liegen müsse.

Kommentare

User #4293 (nicht angemeldet)

Verwaltungstätigkeit? Genau dies ist das Problem, da wird ohne Sinn und Verstand etwas verwaltet. 30km kann meistens an Orten wo diese Tafel aufgestellt wird nicht gefahren werden. Sie können mal in einer Stadtdurchquerung ddie Durchschnittsgeschwindigkeit feststellen, da wird wohl eher von 5-10km gesprochen, mit 30er Tafeln wird es dann zwischen 0-5 liegen.

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