Revision des Aargauer Gemeindegesetzes sieht mehr Mitsprache vor

Der Aargauer Regierungsrat hat die Totalrevision des mehr als 40 Jahren alten Gemeindegesetzes auf den Tisch gelegt. Die demokratischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger sollen gestärkt werden. Die Gemeinderäte sollen etwas mehr Handlungsspielraum erhalten.

Der Regierungsrat wolle mit der Totalrevision den Grundstein für ein modernes, digital‐freundliches und bürgernahes Gemeinderecht legen, heisst es im Anhörungsbericht vom Freitag. Die Revision werde der Gemeindeautonomie gerecht.
Ein Kernstück der Reform ist der Ausbau der Mitbestimmungsrechte. So soll das konstruktive Referendum für das Budget und den Steuerfuss eingeführt werden. Damit könnten Stimmberechtigte bei einer Ablehnung des Budgets direkt einen Gegenvorschlag unterbreiten, was die Verfahren beschleunigen und die demokratische Abstützung erhöhen solle.
Zudem will der Regierungsrat die Möglichkeit einer direkten Urnenabstimmung schaffen. Gemeinden können laut Vorschlag künftig in ihrer Gemeindeordnung festlegen, dass über Verpflichtungskredite ab einer bestimmten Höhe direkt an der Urne und nicht mehr zwingend an der Gemeindeversammlung abgestimmt wird. Dies soll vor allem bei Geschäften mit grosser Tragweite eine breitere Beteiligung ermöglichen, hält der Regierungsrat fest.
Gemeinderäte müssen derzeit oft komplexe Strafverfahren selbst führen. Künftig soll die Staatsanwaltschaft für das Aussprechen von Strafbefehlen zuständig sein. Dies entlastet laut Regierungsrat die Behörden und garantiert und eine rechtsgleiche Praxis. Die Gemeinden sollen für das einfache Ordnungsbussenverfahren zuständig bleiben.
Die Totalrevision sieht vor, die Kompetenz der Gemeinderäte moderat zu erweitern. So soll ihnen jährlich eine Kompetenzsumme von einem Prozent der Steuereinnahmen (mindestens 30'000 Franken) für kurzfristige Ausgaben zur Verfügung stehen.
Gleichzeitig soll die Finanzprüfung professionalisiert werden: Jede Gemeinde soll künftig ihre Rechnung von einer externen Revisionsstelle überprüfen lassen müssen. Dies biete dem Gemeinderat und der Verwaltung mehr Sicherheit, hält der Regierungsrat fest. Die lokale Finanzkommission werde von der technischen Prüfung entlastet und könne sich stärker auf die finanzpolitische Kontrolle und strategische Fragen konzentrieren.
Schliesslich sollen alle Gemeinden den Schritt in die digitale Welt machen: Die Publikation auf der Website der Gemeinde wird zum massgebenden Standard für die Veröffentlichung von Beschlüssen und für den Beginn von Rechtsmittelfristen.
Vertreter von Gemeinden und des Kantons entwickelten den Entwurf für die Totalrevision gemeinsam. Dieser geht nun in die Anhörung, danach wird der Grosse Rat entscheiden. Wenn alles nach Plan läuft, soll das Gesetz per Anfang 2028 in Kraft treten.





