Solothurn

    Stadt Grenchen SO muss Ablauf der Wahlwiederholung selbst klären

    Keystone-SDA Regional
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    Grenchen,

    Nach der Aufhebung der Stadtpräsidiumswahl in Grenchen SO besteht Unklarheit über die Modalitäten der Neuwahl. Das Bundesgericht hat ein Klärungsgesuch der Stadt abgewiesen. Die Auslegung des Wahlgesetzes ist laut Bundesgericht Sache des Kantons und der Einwohnergemeinde.

    Susanne Sahli
    Susanne Sahli ist nicht mehr Stadtpräsidentin von Grenchen SO. Das Bundesgericht hat ihre Wahl für ungültig erklärt. - zVg

    Nachdem das Bundesgericht vor zwei Wochen die Stichwahl von Susanne Sahli (FDP) zur Stadtpräsidentin von Grenchen vom 28. September 2025 mit sofortiger Wirkung aufgehoben hatte, herrschte in der Stadt Unklarheit über das weitere Vorgehen.

    Die Einwohnergemeinde Grenchen wandte sich daher mit einem Erläuterungsgesuch an das Bundesgericht. Die Stadt wollte wissen, ob das gesamte Wahlverfahren mit einer neuen Ausschreibung komplett von vorne begonnen werden müsse – oder ob lediglich der zweite Wahlgang zu wiederholen sei, wie aus dem Urteil hervorgeht.

    Die Stadt machte den Entscheid am Mittwoch publik. «Die Stadt Grenchen prüft nun das weitere Vorgehen und wird erst wieder kommunizieren, sobald entschieden ist, wie und wann die Wahl wiederholt wird», heisst es in einer Medienmitteilung.

    Im Erläuterungsgesuch bat Grenchen auch für den Fall Auskunft, dass nur der zweite Wahlgang wiederholt werden müsste, bat die Gemeinde zudem um Klärung, ob neue Kandidaten zur Wahl zugelassen seien.

    Ausgelöst wurde das Gesuch von Grenchen durch Aussagen des obsiegenden Beschwerdeführers in den Medien. Dieser hatte verlauten lassen, dass die Wahl komplett neu anzusetzen sei und er eine Beschränkung der Neuwahl auf den reinen zweiten Wahlgang anfechten würde.

    Das Bundesgericht wies das Erläuterungsgesuch der Stadt Grenchen ab. Es sieht keinen Klärungsbedarf bei seinem ursprünglichen Entscheid und hält fest, dass das damalige Urteil weder unklar noch zweideutig formuliert gewesen sei.

    Es sei nicht missverständlich. Das Gericht betont, dass sich das Vorgehen nach der Aufhebung einer Wahl nach dem kantonalen Recht richte, konkret nach dem Gesetz über die politischen Rechte des Kantons Solothurn.

    Es sei nicht die Aufgabe des Bundesgerichts, als erste und einzige Instanz kantonales und kommunales Recht auszulegen oder anzuwenden. Diese Aufgabe falle vielmehr den zuständigen Behörden des Kantons beziehungsweise der Gemeinde zu.

    Das Bundesgericht hatte am 17. Juni die Wahl von Sahli zur Stadtpräsidentin für ungültig erklärt. Sahli verlor das Amt per sofort. Die Lausanner Richter stellten schwerwiegende Fehler bei der Stimmenauszählung fest.

    Die FDP-Politikerin hatte sich im zweiten Wahlgang am 28. September 2025 gegen Mitbewerber Patrick Crausaz (GLP) mit einem Unterschied von nur 25 Stimmen durchgesetzt. Sahli erhielt 2094 Stimmen, bei einer Wahlbeteiligung von 45,2 Prozent. Sie trat ihr neues Amt auf Anfang dieses Jahres an. Der gewählte Crausaz hat mittlerweile die Amtsgeschäfte von Sahli übernommen. (Urteil 1G_1/2026 vom 25.6.2026)

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