1. Mai: SVP und FDP streichen Aargauer Kindern freien Nachmittag

Schülerinnen und Schüler im Kanton Aargau müssen künftig am 1. Mai auch am Nachmittag die Schulbank drücken. Das sorgt für Kritik.

Das Wichtigste in Kürze
- Im Aargau müssen Kantonsangestellte am 1. Mai künftig ganztags arbeiten.
- Lehrpersonen sowie Schülerinnen und Schüler sind davon ebenfalls betroffen.
- Der Entscheid sorgt für Kritik.
Der 1. Mai ist kein landesweit gesetzlicher Feiertag. Der kantonal geregelte Tag der Arbeit gewährt nur in einigen Kantonen einen Freitag.
Im Kanton Aargau gilt dieser als kein offizieller Feiertag. Und doch durften Kantonsangestellte bisher schon am Mittag Feierabend machen.
Doch damit ist künftig Schluss. Der Grosse Rat streicht allen Kantonsangestellten den freien Nachmittag. Ein Antrag von drei bürgerlichen Grossräten wurde gutgeheissen, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.
Fabian Schütz (SVP), Patrick von Niederhäusern (SVP) und Tim Voser (FDP) forderten eine Abschaffung des freien Halbtags am 1. Mai. Sie argumentierten, dass der freie Nachmittag kleine und mittlere Unternehmen benachteilige.
Mit einer Mehrheit von 71 Ja-Stimmen gegenüber 62 Nein-Stimmen wurde der Antrag angenommen. Doch dieser Beschluss stösst auf erheblichen Widerstand.
Da diese Änderung alle Kantonsangestellten – auch Lehrpersonen – betrifft, müssen Schülerinnen und Schüler künftig ganztags die Schulbank drücken. An diesem Nachmittag wird künftig an allen Volks-, Mittel- und Berufsschulen unterrichtet.
Schule am 1. Mai: «Keine Wertschätzung für ihre Arbeit»
Daniel Hotz, Geschäftsführer des Verbands Bildung Aargau, äussert scharfe Kritik an dieser Änderung. «Das bringt überhaupt nichts», sagt er zur «Aargauer Zeitung». Er weist darauf hin, dass die Abschaffung des freien Halbtags nur auf dem Papier sinnvoll erscheine.
Hotz betont, dass dieser zusätzliche Nachmittag nur diejenigen trifft, deren Klasse am Wochentag Unterricht hat, auf den der 1. Mai fällt. «Ein paar müssen dann unterrichten, andere können sich den Nachmittag weiterhin frei einteilen», so Hotz.
Lehrpersonen hätten bereits mehr als genug Arbeit. Und: «Dieser Entscheid des Grossen Rates lässt überhaupt keine Wertschätzung für ihre Arbeit übrig.»
Dass nebst den Lehrpersonen auch die Schülerinnen und Schüler betroffen sind, bedauert Hotz: «Vielleicht hat das eine oder andere Kind mit den Eltern am 1. Mai jeweils einen Ausflug unternommen.»
Das sei jetzt nicht mehr möglich und so seien auch die Schülerinnen und Schüler die Leidtragenden.

Fabian Schütz (SVP), einer der Urheber des Antrags, relativiert gegenüber der Zeitung: «Wir haben gewusst, dass die Schülerinnen und Schüler mehr Schule haben werden. Und das ist aus unserer Sicht auch in Ordnung.»
Bis zur Umsetzung des Entschlusses dürfte es jedoch noch etwas dauern. Die Regelung wird erst in zwei Jahren in Kraft treten.









