Aargau zahlt Gemeinden auch 2024 keinen Ausgleich der Steuersenkung

Keystone-SDA Regional
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Aarau,

Die Aargauer Gemeinden erhalten auch 2024 keine Entschädigung vom Kanton für die tieferen Gewinnsteuern und höheren Versicherungsabzüge.

Markus Dieth
Der Aargauer Finanzdirektor Markus Dieth (Mitte). - keystone

Die Aargauer Gemeinden erhalten vom Kanton auch für das Jahr 2024 kein Geld zum Ausgleich der Senkung der Gewinnsteuer und der höheren Versicherungsabzügen. Die Steuereinnahmen der Gemeinden stiegen 2024 im Vergleich zu 2023 laut Angaben des Kantons um 148 Millionen Franken.

Die Steuern der natürlichen Personen stiegen demnach im Rechnungsjahr 2024 gegenüber dem Vorjahr steuerfussbereinigt um 92,4 Millionen Franken. Die Steuern der juristischen Personen nahmen um 55,6 Millionen Franken zu.

Dies steht in der Allgemeinverfügung des Regierungsrats, die im kantonalen Amtsblatt veröffentlicht wurde. Zuerst berichtete am Montag das SRF-Regionaljournal Aargau/Solothurn.

Es bestehe daher «kein Handlungsbedarf», heisst es in der Verfügung. Bereits für das Jahr 2023 gab es für die Gemeinden keinen Ausgleich der Steuersenkung.

Vergangene und zukünftige Kompensationszahlungen

Die Steuereinnahmen der Gemeinden stiegen 2023 im Vergleich zum Vorjahr laut Berechnung des Kantons um 52,3 Millionen Franken.

Für das Jahr 2022 hatte der Kanton den Gemeinden – wie vom Grossen Rat bei der Steuergesetzrevision beschlossen – eine Kompensationszahlung von 10 Millionen Franken überwiesen.

Der Grosse Rat hatte weitere, jedoch bedingte Kompensationszahlungen für die Steuerjahre 2023 bis 2025 beschlossen. Das Geld würde fliessen, wenn die Steuereinnahmen der Gemeinden gesamthaft in einem Jahr tiefer ausfallen würden als im Vorjahr.

Der Kanton müsste den Gemeinden dann die Differenz entschädigen – aber höchstens 10 Millionen Franken pro Jahr. Mit diesem Deal wollte das Parlament die Gemeinden gegen teilweise befürchtete Steuerausfälle absichern.

Umstrittenes Steuergesetz tritt in Kraft

Das entsprechende Steuergesetz ist seit Anfang 2022 in Kraft. Das Stimmvolk hiess die umstrittene Vorlage im Mai 2022 mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 56,7 Prozent gut – und es wurde rückwirkend in Kraft gesetzt.

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