Aargauer bestellt für Enkel Kinder-Polizeikostüm – verurteilt

Luna Gerber
Luna Gerber

Aarau,

Aus Verkleiderli-Spass wird Ernst: Weil die Spielzeugpistole eines Jungen zu echt wirkt, muss sein Grossvater vor das Aargauer Bezirksgericht.

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Eine solche Pistole ist dem Aargauer Grossvater zum Verhängnis geworden. - Screenshot Amazon

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Aargauer bestellte für seinen Enkel ein Polizeikostüm – inklusive Spielzeugrevolver.
  • Dafür wurde er angeklagt: Die Pistole wirke zu echt, er hätte eine Bewilligung gebraucht.
  • Das Gericht spricht ihn nun schuldig – er zahlt 1000 Franken Gerichtskosten.

Ein Mann aus Gränichen AG wollte seinem Enkel eine besondere Freude machen.

Der Bub hatte ein altes Foto seines Grossvaters in Polizeiuniform gesehen. Daraufhin wünschte er sich selbst ein solches Kostüm.

Der 55-Jährige sucht gemeinsam mit seinem Enkel auf Galaxus, Amazon und Co. nach passenden Polizeikostümen. Trillerpfeife, Handschellen, Sonnenbrille, Funkgerät und eine Pistole: Das Kostüm von Amazon sagte dem kleinen Jungen am meisten zu.

Hast du früher gerne Verkleiderlis gespielt?

Gesagt, getan: Vergangenen August wurde das Polizisten-Outfit, so die «Aargauer Zeitung», bei Amazon Deutschland für 30 Franken bestellt.

Was einige Wochen später bei dem 55-Jährigen eintrudelt, sieht ihm nicht nach Kinder-Kostüm aus. Er muss einen Strafbefehl entgegennehmen.

Feuerwaffe oder Spielzeug? Verwechslungsgefahr!

Die Staatsanwaltschaft beschuldigte den Mann, gegen das Waffengesetz verstossen zu haben. Übeltäterin war die im Kostüm enthaltene Spielzeugpistole.

Der als Imitationswaffe verstandene Spielzeugrevolver könne mit einer echten Feuerwaffe verwechselt werden, argumentierte die Anklage. Für die Einfuhr einer solchen Waffe brauche es eine Bewilligung.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 190 Franken. Dazu kam eine Probezeit von zwei Jahren und eine Busse von 900 Franken.

Grossvater plädiert auf Freispruch

Der Grossvater fiel aus allen Wolken – vor dem Bezirksgericht Aarau plädierte er auf Freispruch.

«Ich habe auf Galaxus und Brack ähnliche Kostüme gesehen. Daher bin ich davon ausgegangen, dass diese Kostüme inklusive Waffen legal sind», erklärte er Der Richterin.

Der Revolver habe vorne einen orangen Stöpsel gehabt. Dadurch sei die Waffe für ihn klar als Spielzeug erkennbar gewesen.

Sollten Kinder mit Spielzeug-Waffen spielen?

«Man erkennt auf den ersten Blick, dass es sich um eine Imitationswaffe handelt.», bekräftigte sein Verteidiger. Die Grösse sei auf Kinder ausgelegt und das Plastik wirke billig.

Die klare Antwort der Bezirksrichterin: Der orange Stöpsel lasse sich leicht entfernen, dadurch könne die Waffe echt wirken. Die Waffe müsse zudem auch auf Distanz und im Dunkeln als Spielzeug erkennbar sein, was hier nicht zutreffe.

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«Sehen Sie aus wie ein echter Cop»: Amazon bietet lauter Polizei-Kostüme inklusive Spielzeugrevolver. - Amazon

Hätte er wohl besser woanders bestellt: Gemäss der Richterin würden die Spielzeugwaffen von Galaxus nicht unter das Waffengesetz fallen – aufgrund ihres durchsichtigen Laufs.

Das Urteil für den 55-Jährigen? Schuldig. Die Verschuldung beurteilt die Richterin laut der Zeitung jedoch als gering. Darum muss er nur die Gerichtskosten in der Höhe von 100 Franken zahlen. Eine Geldstrafe gibt es nicht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wie das Bezirksgericht Aarau mitteilte.

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