Aargauer Obergericht: 75-jähriger Unfalllenker muss ins Gefängnis

Das Aargauer Obergericht hat einen 75-jährigen Autolenker nach einem tödlichen Überholmanöver im Nebel wegen fahrlässiger Tötung und grober Verkehrsregelverletzung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Das Bundesgericht hatte das erste Urteil wegen vorsätzlicher Tötung aufgehoben.

Von der dreijährigen Freiheitsstrafe muss der Rentner ein Jahr im Gefängnis verbüssen, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Obergerichts hervorgeht. Das Gericht setzte die restlichen zwei Jahre der Freiheitsstrafe auf Bewährung aus. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Das Urteil des Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig.
Das Obergericht hatte den 75-jährigen ursprünglich wegen vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren verurteilt. Der Mann zog das Urteil ans Bundesgericht weiter. Die Lausanner Richter hoben im vergangenen Juni den Schuldspruch wegen vorsätzlicher Tötung auf.
Das Bundesgericht urteilte, der Mann sei der fahrlässigen Tötung schuldig. Über das Strafmass nach dem geänderten Straftatbestand musste nun das Obergericht entscheiden. Der Unfalllenker wollte eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten erreichen. Opfer des tödlichen Unfalls im November 2022 ist ein 19-jähriger Motorradfahrer.
Obergericht sieht schweres Verschulden
Für das Obergericht wiegt das Verschulden des Autolenkers nach wie vor schwer. Er habe elementare Verkehrsregeln in krasser Weise missachtet. Das Gericht hält im Urteil fest, dass der Beschuldigte «mit einer ausgeprägten Rücksichtslosigkeit gegenüber den Sicherheitsinteressen der anderen Verkehrsteilnehmer gehandelt» habe.
Der Lenker habe bei Dunkelheit und dichtem Nebel – Sichtweite: nur 30 Meter – mit einer übersetzten Geschwindigkeit von 75 bis 81 km/h auf der Gegenfahrbahn ein Auto überholt. Er habe dabei elementare Verkehrsregeln missachtet. Das Verhalten sei besonders rücksichtslos gewesen.
Er hätte auf der kurze Reststrecke bis zu seinem Wohnort problemlos hinter dem vorausfahrenden Auto bleiben können. Leicht strafmindernd werteten die Richter die bisherige aussergewöhnliche Gesetzestreue des unbelasteten Rentners sowie seinen Rettungsversuch direkt nach der Kollision. Wegen seines fortgeschrittenen Alters und einer Diabetes-Erkrankung rechnete das Gericht eine leicht erhöhte Strafempfindlichkeit an.
Jungen Motorradlenker getötet
Der tödliche Unfall hatte sich am 26. November 2022 gegen Mitternacht auf einer geraden Ausserortsstrecke zwischen Remetschwil und Künten ereignet. Es herrschte dichter Nebel. Der Lenker, der 30 Jahre lang als TCS-Patrouillenfahrer tätig gewesen war, überholte ein vor ihm fahrendes Auto.
Aber er erblickte zu spät das korrekt entgegenkommende Motorrad, das mit 35 bis 42 Kilometern pro Stunde fuhr. Es kam zur Frontalkollision. Der 19-jährige Motorradfahrer starb auf der Unfallstelle. Der Unfallverursacher und seine Mitfahrerin blieben unverletzt. (Urteil SST.2026.149 vom 27.10.2026)






