Aargauer Migrationsamt schöpft rechtlichen Spielraum aus

Die Geschäftsprüfungskommission des Aargauer Grossen Rats hat die Praxis des kantonalen Migrationsamts bei straffälligen und Fürsorge beziehenden Ausländern und Ausländerinnen untersucht. Laut der Kommission nutzt das Amt den rechtlichen Spielraum aus.

Die Subkommission IV der Geschäftsprüfungskommission (GPK) prüfte den Umgang des Amts für Migration und Integration (Mika) mit straffälligen oder dauerhaft von Sozialhilfe lebenden Ausländerinnen und Ausländern.
Eine Motion aus den Reihen der Mitte im Grossen Rat löste die Untersuchung aus. Es ging um die Frage, ob das Amt in diesen Fällen konsequent den Widerruf von Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligungen sowie Wegweisungsmassnahmen unter die Lupe nimmt und umsetzt.
Das Mika prüft Meldungen über Straffälligkeit und Sozialhilfebezug systematisch, wie die GPK am Donnerstag mitteilte. Bundesrecht und Rechtsprechung schränkten den Handlungsspielraum des Amtes jedoch stark ein, hält die Kommission fest.
Weder ein Sozialhilfebezug noch eine Verurteilung führten automatisch zu einem Bewilligungsentzug. Ein Bewilligungsentzug könne nicht schematisch erfolgen, stellte die Kommission fest. Die Behörden müssten jeden Einzelfall individuell und verhältnismässig prüfen.
«Viele politische Erwartungen lassen sich jedoch aufgrund der übergeordneten Rechtslage nicht erfüllen», schrieb die Kommission. Das Mika sei bestrebt, seinen rechtlichen Spielraum auszuschöpfen.
Die Kommission sieht Nachholbedarf bei der Datenlage und beim Informationsaustausch. Die Statistik erfasst Sozialhilfebezug und Delinquenz nicht gemeinsam. Ausserdem empfiehlt die Kommission schnellere migrationsrechtliche Verfahren.






