Aargauer Obergericht bremst Argumente eines Rasers aus

Keystone-SDA Regional
Keystone-SDA Regional

Aarau,

Ein Aargauer Raser scheiterte mit einer ungewöhnlichen Berufung – das Obergericht bestätigte die bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten und eine Busse.

Obergericht Aargau
Ein Aargauer Autofahrer versucht, seine Raserei vor Gericht zu rechtfertigen – ohne Erfolg. (Archivbild) - keystone

Ein Aargauer Autofahrer hat sich mit einer ungewöhnlichen Begründung gegen seine Verurteilung wegen Raserei gewehrt – ohne Erfolg. Das Obergericht bestätigte die Strafe aus erster Instanz: eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten und eine Busse von 2500 Franken.

Der heute 37-Jährige war am 20. April 2023 auf der Zofingerstrasse in Glashütten von einem Lasermessgerät der Aargauer Kantonspolizei erfasst worden. Dieses zeigte 141 km/h an, was 61 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit lag.

Der Autolenker war an jenem Tag auf dem Weg nach Hause. Auf der Zofingerstrasse lief er auf ein langsamer fahrendes Fahrzeug auf und überholte es vor einer langgezogenen Rechtskurve – dies viel zu schnell und laut Obergericht «schlicht aus Ungeduld».

Vor dem Obergericht versuchte der Beschuldigte, sein Verhalten zu rechtfertigen. Während des Überholens habe er die Situation als gefährlich wahrgenommen – da habe er instinktiv stark beschleunigt. Dies, um die entstandene Gefahr möglichst rasch zu beseitigen.

Gefahrensituation selbst geschaffen

Mit diesen Argumenten drang der Albaner vor Obergericht aber nicht durch. Er habe keine Gefahrensituation abgewendet, sondern durch sein Handeln vielmehr selbst eine solche geschaffen, heisst es im kürzlich veröffentlichten, noch nicht rechtskräftigen Urteil.

Das Gericht hält fest, dass der 37-Jährige eigenen Angaben zufolge erst relativ spät auf dem übersichtlichen Teil der Strasse mit dem Überholmanöver begonnen habe. Aufgrund seiner Streckenkenntnisse habe er zu diesem Zeitpunkt bereits gewusst, dass die Gerade in einer Kurve ende und nicht besonders lang sei. «Daraus erhellt, dass er bereits zu Beginn des Überholmanövers in Kauf genommen hat, stark beschleunigen zu müssen, um das Manöver beenden zu können.»

Das Obergericht stuft die an jenem Tag geschaffene Gefahr als gross ein: Die Strasse sei nicht für derart hohe Geschwindigkeiten ausgelegt gewesen und der Abschnitt habe mitten in einem Waldstück gelegen, heisst es im Urteil.

Obergericht bestätigt Verurteilung

Das Obergericht stufte das Verhalten als qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln ein und bestätigte das Urteil des Bezirksgerichts Zofingen vollumfänglich.

Mehr aus Aarau

Aarau
asyl
4 Interaktionen
2,8 Mio.
AKW
16 Interaktionen
Motion
Unterentfelden

Mehr aus Aargau

Burkart
236 Interaktionen
Nach vier Jahren
birkenhof wettingen
8 Interaktionen
Es geht doch
Tim Roth
Diagnose da!