Aargauer Regierung: Kein Datenabgleich bei Kontrollschildern

Der Aargauer Regierungsrat will im Polizeigesetz auf eine Regelung zum Abgleich von Kontrollschild-Daten mit Fahndungsregistern verzichten.

Im Aargauer Polizeigesetz soll auf eine Regelung über den Abgleich von Daten der automatischen Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung verzichtet werden. Das hat der Regierungsrat dem Parlament vorgeschlagen. Dieses wollte den Abgleich erfasster Kontrollschilder mit polizeilichen Fahndungsregistern ermöglichen.
Der Regierungsrat stützt sich auf ein Urteil des Bundesgerichts zum Polizeigesetz des Kantons Luzern, wie aus der am Freitag veröffentlichten Botschaft an den Grossen Rat hervorgeht. Der Kanton Aargau solle aufgrund der Erwägungen der Lausanner Richter auf eine Bestimmung zum Abgleich der Daten verzichten.
Die vom Parlament Ende 2023 beschlossene Bestimmung erweise sich als unverhältnismässig und dürfe zudem nicht im kantonalen Polizeirecht, sondern als strafprozessuale Massnahme ausschliesslich im Bundesrecht geregelt werden.
Bedenken gegen die Regelung
Das Parlament hatte in der zweiten Beratung des Polizeigesetzes beschlossen, dass dieser Datenabgleich ermöglicht werden solle, «sofern es um die Ermittlung von Verbrechen und Vergehen geht». Der Regierungsrat hatte diese Regelung abgelehnt und auf juristische Bedenken hingewiesen.
Zuvor hatte bereits das kantonale Verwaltungsgericht auf Hürden hingewiesen. Es hob im September 2023 zwei Bestimmungen zur automatischen Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung im geltenden Polizeigesetz auf. Es hiess ein Normenkontrollverfahren zweier Juristen gut.
Die Bestimmungen seien nicht mit dem übergeordneten Recht vereinbar, hiess es in der Begründung des Urteils. Sie liessen übermässige Eingriffe in die verfassungsmässigen Rechte beziehungsweise Garantien zu.
Verletzung von Grundrechten
Es geht laut Verwaltungsgericht unter anderem um die informationelle Selbstbestimmung und um den Schutz der Privatsphäre.
Das Parlament wird die Änderung des Polizeigesetzes zur automatischen Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung ein drittes Mal beraten.