Aargauer Regierung unterstützt Initiative gegen «Blitzerabzocke»

Keystone-SDA Regional
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Aarau,

Der Aargauer Regierungsrat empfiehlt die Annahme der Volksinitiative «Blitzerabzocke stoppen!».

Schwarzwaldtunnel A2 Blitzer Radar
Ein Blitzer. (Symbolbild) - keystone

Der Regierungsrat des Kantons Aargau empfiehlt die Volksinitiative «Blitzerabzocke stoppen!» zur Annahme. Diese verlangt eine Bewilligungspflicht für stationäre Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen sowie eine zeitliche Beschränkung für den Einsatz von semistationären Anlagen.

Der Regierungsrat erwartet von der Initiative keine grossen Veränderungen, wie aus der am Freitag veröffentlichten Botschaft an den Grossen Rat hervorgeht.

Derzeit gebe es im Kanton Aargau nur eine einzige stationäre Radaranlage. Obwohl diese bisher von der Polizei ohne Bewilligung betrieben werden könnten, heisst es: «Es besteht kein Grund zur Annahme, dass sich der Bedarf an solchen Anlagen in Zukunft markant erhöhen könnte.»

Die im September 2024 eingereichte Volksinitiative «Blitzerabzocke stoppen!» der Jungfreisinnigen verlangt, dass stationäre «Blitzer» künftig nur noch mit Zustimmung des Regierungsrates aufgestellt werden dürfen. Dieser soll sie nur bewilligen, wenn am beantragten Standort ein erhebliches Verkehrssicherheitsdefizit besteht – und andere Massnahmen zur Verbesserung der Situation erfolglos geblieben oder nicht möglich sind.

Bewilligungen für fix angebrachte Geräte würden gemäss Initiative für maximal drei Jahre erteilt. Bei semistationären Anlagen wäre der Einsatz am gleichen Ort auf 72 Stunden beschränkt, danach müssten sie an eine andere Stelle verschoben werden.

Zeitliche Beschränkung und Verbesserung der Verkehrssicherheit

Mit der zeitlichen Beschränkung soll verhindert werden, dass die «Blitzer» auch dann noch Bussen – und damit Einnahmen für den Staat – generieren, wenn sich die Verkehrssicherheit bereits wieder verbessert hat.

Dass sich der Regierungsrat grundsätzlich für das Anliegen ausspricht, überrascht nicht. Der Initiativtext ähnelt einem Vorschlag, den der Regierungsrat selbst im Rahmen einer laufenden Revision des Polizeigesetzes eingebracht hatte. Der Grosse Rat hat die entsprechenden Bestimmungen jedoch in der ersten Beratung gestrichen.

Die Initiative wird nun im Grossen Rat behandelt. Das Aargauer Stimmvolk dürfte im März 2026 darüber befinden. Bei einer Annahme würden die neuen Bestimmungen 2027 in Kraft treten.

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