Behinderte Schülerin: Jetzt mischt sich SVP-Glarner in Debatte ein

Melissa Burkhard
Melissa Burkhard

Aarau,

Gemäss UNO-Entscheid soll eine Aargauer Schülerin mit Behinderung weiterhin eine Regelklasse besuchen. Nun meldet sich SVP-Politiker Andreas Glarner zu Wort.

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Eine Aargauer Schülerin mit Cerebralparese soll eine heilpädagogische Sonderschulklasse besuchen. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • SVP-Glarner kritisiert UNO-Entscheid zu behinderter Schülerin.
  • Fremde Richter sollen nicht über Schweizer Angelegenheiten entscheiden.
  • Er will einen Vorstoss im Nationalrat einreichen.

Der Aargauer SVP-Nationalrat Andreas Glarner ist hässig. «Irgendwelche Leute irgendwo entscheiden über uns. Das kann einfach nicht sein», sagt der Politiker gegenüber «Tele M1».

Andreas Glarner SVP
Fremde Richter sind Andreas Glarner ein Dorn im Auge. - keystone

Was ist passiert? Auslöser für Glarners Unmut ist der Fall um eine 10-jährige Schülerin aus dem Aargau.

Das Mädchen hat eine Cerebralparese, eine Schädigung des Gehirns.

Es sitzt im Rollstuhl und ist auf elektronische Kommunikationsmittel angewiesen.

Sonderschule Behinderung
In einer Sonderschule sei das Mädchen am besten aufgehoben, urteilte das Bundesgericht. (Symbolbild) - keystone

Laut Bundesgerichtsbeschluss sollte das Mädchen von der Regelklasse in eine Sonderschule wechseln.

Dagegen wehrten sich die Eltern und reichten Beschwerde bei den Vereinten Nationen (UNO) ein – mit Erfolg.

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Die UNO hat das Bundesgerichtsurteil aufgehoben. - keystone

Ein Kinderrechtsausschuss der UNO entschied, dass das Mädchen vorerst weiterhin die Regelklasse besuchen darf.

Glarner will Vorstoss einreichen

Und genau das ruft Andreas Glarner auf den Plan.

Dass sich ausländische Institutionen in Angelegenheiten in der Schweiz einmischen können, passt dem SVP-Politiker nämlich gar nicht.

Soll die Schweiz selbst über Einschulungen entscheiden?

Die Schweiz solle selber über Einschulungen entscheiden können.

Glarner will einen entsprechenden Vorstoss einreichen, wie er gegenüber «Tele M1» bekannt gibt. «Man kündet die Konvention und unterzeichnet sie mit Vorbehalten», so seine Vorstellung.

Bund und Kanton sind sich uneinig

Die Aargauer Behörden wollen sich derweil dem UNO-Entscheid widersetzen. Sie haben dem Mädchen einen Platz in einer Sonderschule reserviert.

Der Bund ist damit nicht einverstanden. Gemäss Justizminister Beat Jans (SP) sei der UNO-Weisung Folge zu leisten. Von der UNO angeordnete Massnahmen seien für die Schweiz rechtlich verbindlich.

Klar ist: Das letzte Wort ist in dieser Sache noch nicht gesprochen.

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