«Blindflug» in den Schatten: Obergericht Aargau verurteilt Lenkerin

Das Aargauer Obergericht hat eine Autofahrerin wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen. Die junge Lenkerin hatte in Brugg AG eine 83-jährige Fussgängerin erfasst und schwer verletzt. Das Bezirksgericht sprach die Lenkerin frei.

Der Unfall ereignete sich am Morgen des 9. August 2024 auf der Baslerstrasse in Brugg, wie aus dem am Montag veröffentlichten Urteil des Obergerichts hervorgeht. Die damals 24-jährige Autofahrerin fuhr mit einer Geschwindigkeit von rund 50 km/h, als sie durch die tief stehende Sonne stark geblendet wurde. Kurz darauf fuhr sie in einen ausgeprägten Schattenbereich ein – und sie hielt ihr Tempo bei.
Zur gleichen Zeit überquerte eine 83-jährige Frau mit ihrem Rollator die Strasse. Die Autofahrerin nahm die Seniorin erst aus einer Entfernung von ein bis zwei Metern wahr. Die Fussgängerin wurde praktisch ungebremst erfasst und auf die Motorhaube geschleudert. Sie erlitt schwere Verletzungen und musste ins Spital.
Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach verurteilte die Lenkerin per Strafbefehl wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe. Dagegen wehrte sich die Frau – und das Bezirksgericht Brugg sprach die Unfallverursacherin im Juni 2025 von Schuld und Strafe frei.
Das menschliche Auge benötige beim Wechsel vom Hellen ins Dunkle eine Adaptionszeit von zwei bis vier Sekunden, hielt das Bezirksgericht fest. Rechne man diese «Blindflug»-Phase in den Anhalteweg mit ein, wäre der Unfall auch bei einer reduzierten Geschwindigkeit von 30 km/h unvermeidbar gewesen, hiess es.
Das Obergericht liess diese Argumentation nach einer Berufung der Privatklägerin nicht gelten und hob den Freispruch auf. Die Richter stellten klar, dass Autofahrerinnen und Autofahrer bei extrem ungünstigen Sichtverhältnissen ihre Geschwindigkeit zwingend anpassen müssten.
Wer von der Sonne geblendet in einen Schatten fahre und nichts sehe, dürfe sich nicht auf die «Adaptionszeit» des Auges berufen. Es müsste stark abgebremst werden – bei völlig fehlender Sicht sogar bis zum Stillstand.
Das Obergericht verurteilte die nicht vorbestrafte Frau wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 110 Franken. Die Probezeit beträgt zwei Jahre und die Busse 1000 Franken. Zudem muss sie die Verfahrenskosten beider Instanzen in Höhe von insgesamt über 5300 Franken tragen. (SST.2025.210 vom 14.4.2026)





