Aargauer Spitäler: Kommt Lohndeckel für Chefärzte?

Die Aargauer Regierung beurteilt die Gehälter der Kaderärzte an den Kantonsspitälern Aarau und Baden angesichts der prekären Finanzlage der Institutionen als kritisch. Sie signalisiert die Bereitschaft zu einem gesetzlichen Eingreifen, etwa in Form eines Lohndeckels.

Eine direkte Einflussnahme auf die Löhne sei aufgrund der gesetzlichen Rollenteilung derzeit nicht möglich, hält der Regierungsrat in der Beantwortung einer Interpellation der SVP fest.
Das Kantonsspital Aarau (KSA), das Kantonsspital Baden (KSB) und die Psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG) seien rechtlich als Aktiengesellschaften organisiert. Daher liege die Verantwortung für die Löhne bei den jeweiligen Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen.
Der kantonale Finanz- und Gesundheitsdirektor hätten den staatseigenen Spitälern in der Vergangenheit zwar «dringend empfohlen», die Vergütungen zu senken, wie aus der Antwort hervorgeht. Sie hätten dies aber nicht anordnen können.
Sollte die Sanierung der finanziell angeschlagenen Kantonsspitäler Aarau und Baden keine ausreichenden Erfolge zeigen, prüft der Regierungsrat nach eigenen Angaben die Einführung einer Lohndeckelung. Er verweist auf andere Kantone wie Waadt oder St. Gallen, die bereits gesetzliche Höchstgrenzen eingeführt haben.
So sollten im Aargau laut Regierungsrat die Jahressaläre für Chefärzte auf maximal 500'000 Franken und für leitende Ärzte auf 350'000 Franken begrenzt werden. Dabei müsse jedoch die Wettbewerbsfähigkeit bei der Rekrutierung qualifizierter Ärzte gewahrt bleiben.
Detaillierte Auswertungen der Jahre 2020 bis 2024 zeigen, dass einzelne Chefärzte an den Kantonsspitälern Gesamtvergütungen von weit über 800'000 Franken, im Extremfall sogar über eine Million Franken bezogen. Besonders auffällig sind die Spitzenwerte am KSA, wo die höchste Einzelvergütung inklusive Arbeitgeberbeiträge im Jahr 2020 bei 1,14 Millionen Franken lag.
Auch am Kantonsspital Baden erreichten die Spitzengehälter der Chefärzte Werte von knapp einer Million Franken. Im Gegensatz dazu liegen die Durchschnittslöhne an den Psychiatrischen Diensten Aargau laut Angaben des Regierungsrats deutlich niedriger.
Neben den Gehaltsfragen beleuchtete der Regierungsrat in seiner Antwort auch die Praxis von «Pharmageldern». Während das KSA jegliche persönliche Zahlungen an Ärzte untersagt und Drittmittel zentral verwaltet, erhielt das KSB im Jahr 2024 rund 26'000 Franken für Referate im Rahmen von Pharma-Sponsoring, die an die Ärzte weitergeleitet wurden.




