Brandstiftung in Asylunterkunft: Aargauer Obergericht erhöht Strafe

Das Aargauer Obergericht hat einen Mann wegen versuchter qualifizierter Brandstiftung in der unterirdischen Asylunterkunft in Aarau zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Der Asylsuchende wollte im März 2024 eine Verlegung in eine andere Einrichtung erzwingen.

Der aus der Türkei stammende 31-Jährige hatte den Brand in der kantonalen Notunterkunft GOPS beim Kantonsspital Aarau um 17.40 Uhr des 21. März 2024 gelegt. Er setzte ein als Sichtschutz genutztes Leintuch an seinem Bett mit einem Feuerzeug in Brand, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Obergerichts hervorgeht.
Danach sprühte er mit einem Deospray in die Flammen. Das Feuer breitete sich auf sein Bett und auf drei in unmittelbarer Nähe stehende Betten aus. Ein Mitbewohner hatte den Brand in der unterirdischen Notunterkunft mit einem Feuerlöscher gelöscht, bevor die Feuerwehr eintraf.
Bereits am gleichen Tag hatte der Mann telefonisch gegenüber dem stellvertretenden Leiter der Unterkunft gedroht, das Gebäude anzuzünden, falls seinem Transfergesuch nicht umgehend entsprochen werde, wie es im Urteil heisst.
Das Obergericht wertete dies als versuchte Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Das Personal der Betreuungsorganisation ORS nehme in diesem Kontext öffentliche Aufgaben wahr. Das Obergericht sah jedoch vor allem den Tatbestand der versuchten qualifizierten Brandstiftung erfüllt.
Daher verschärfte das Obergericht die vom Bezirksgericht Aarau verhängte Freiheitsstrafe von fünf auf fünfeinhalb Jahre. Es ordnete zudem eine obligatorische Landesverweisung von 12 Jahren an, die im Schengener Informationssystem (SIS) ausgeschrieben wird. Die Untersuchungshaft von 706 Tagen wird gemäss Urteil an die Strafe angerechnet.
Der Verteidiger des Mannes hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von höchstens 20 Monaten gefordert. Die Staatsanwaltschaft verlangte eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren sowie eine Landesverweisung von 15 Jahren.
Der Verurteilte muss gemäss Urteil des Obergerichts für den durch das Feuer entstandenen Sachschaden von 17'000 Franken aufkommen. Wegen des Brandes in der unterirdischen Unterkunft waren 70 Personen evakuiert worden. 27 Personen mussten vorübergehend umplatziert werden. (Urteil SST.2025.135 vom 24.2.2026)






