Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen 18-Jährigen

Redaktion
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Aarau,

Er soll einen Terroristischer Anschlag mit Messer im Namen des IS geplant haben: Die Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen einen 18-Jährigen Schweizer.

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Das Logo der Fedpol. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 18-Jährigen Schweizer soll einen Terroranschlag geplant haben.
  • Die Bundesanwaltschaft hat ihn deshalb angeklagt.
  • Gemäss Anklage plante er mit einem Messer willkürlich ausgewählte Opfer zu attackieren.

Die Bundesanwaltschaft hat am 10. März 2026 Anklage gegen einen jungen Deutschschweizer wegen der Unterstützung einer terroristischen Organisation, strafbarer Vorbereitungshandlungen zu Mord sowie des Herstellens, Lagerns und Besitzes von Gewaltdarstellungen erhoben. Das schreibt die Bundesanwaltschaft in einem Communiqué

Der 18-Jährige mit Wohnsitz im Kanton Aargau soll geplant haben, mit einem Messer einen Anschlag im Namen der in der Schweiz verbotenen terroristischen Organisation «Islamischer Staat» durchzuführen. Dazu soll er entsprechende Vorbereitungen getroffen haben.

Im Juni 2025 erstattete das Bundesamt für Polizei fedpol bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen den Beschuldigten aufgrund von Hinweisen, dass dieser ein terroristisches Attentat planen könnte.

Auf Anordnung der Bundesanwaltschaft konnte der Beschuldigte durch fedpol mit Unterstützung der Kantonspolizei Aargau umgehend verhaftet werden, wie die Bundesanwaltschaft weiter schreibt.

Der Angeklagte soll einen Messerangriff geplant haben

Nach Abschluss der Ermittlungen wirft die Bundesanwaltschaft dem Beschuldigten folgendes vor: Ab ungefähr Anfang 2025 soll er einen terroristischen Anschlag im Namen des «Islamischen Staates» (IS) geplant haben.

Im weiteren Verlauf soll sich der Plan «auf einen Messerangriff auf willkürlich ausgewählte Opfer» konkretisiert haben, so die Bundesanwaltschaft.

Bundesanwalt Stefan Blättler
Bundesanwalt Stefan Blättler. (Archivbild) - keystone

Gemäss Anklageschrift traf der Beschuldigte schon Vorkehrungen zur Umsetzung dieses Plans: Er beschaffte sich unter anderem einschlägige Anleitungen, vernetzte sich gezielt mit Gleichgesinnten, machte sich über die religiöse Rechtfertigung eines solchen Anschlags kundig und bestellte im Internet ein tatgeeignetes Messer, so die Bundesanwaltschaft.

Die Bundesanwaltschaft sieht in diesen Handlungen den Tatbestand der Unterstützung einer terroristischen Organisation (Art. 260ter StGB) erfüllt.

Aber auch den Tatbestand der strafbaren Vorbereitungshandlungen zu Mord (Art. 260bis Abs. 1 lit. b StGB) erfüllt.

Der Beschuldigte soll gemäss Anklage auch den IS mit der Verbreitung von Propaganda-Videos über die sozialen Medien und verschiedenen Finanztransaktionen unterstützt haben.

Herstellen, Lagern und Besitz von Gewaltdarstellungen

Ebenfalls muss sich der Beschuldigte wegen des mehrfachen Herstellens, des mehrfachen Lagerns und des Besitzes von Gewaltdarstellungen (Art. 135 Abs. 1 Satz 1 StGB) vor Gericht verantworten.

Der Beschuldigte wurde Anfang Dezember 2025 aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Entlassung erfolgte, weil die Haftgründe nicht mehr gegeben waren.

Die Bundesanwaltschaft stehe in engem Kontakt mit allen involvierten Behörden und dankt ihnen für die gute Zusammenarbeit.

Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt die Unschuldsvermutung.

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