Bundesrat genehmigt das Aargauer Waldgesetz nicht vollständig

Keystone-SDA Regional
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Am 04.09.2024 - 10:25

Der Bundesrat lehnt Teile des neuen Aargauer Waldgesetzes ab, da sie den bundesrechtlichen Vorgaben widersprechen.

grosser rat
Der Grosse Rat des Kantons Aargau. (Archivbild) - Keystone

Die abgelehnte Bestimmung sehe vor, dass einfache Einrichtungen zur Freizeit- und Erholungsnutzung im Wald bei nachgewiesenem Bedarf zonenkonform seien, teilte der Bundesrat mit.

Das Bundesrecht und die bundesgerichtliche Rechtsprechung verlangten jedoch, dass solche Einrichtungen einer Ausnahmebewilligung gemäss Raumplanungsgesetz und Waldgesetz bedürften, da sie nicht zonenkonform seien, hiess es.

Ausnahmeregelungen notwendig

Der Bundesrat genehmigte eine weitere Bestimmung im neuen Waldgesetz nur unter Vorbehalt. Der Kanton müsse diese Bestimmung bundesrechtskonform ausgelegen. Die Regelung sieht vor, dass der Kanton Zonen zur Freizeitnutzung im Wald ausscheiden kann. Dies sei rechtlich möglich, und der Bund habe nichts dagegen einzuwenden.

Der Kanton beabsichtigt aber, innerhalb dieser Zonen Einrichtungen zur Freizeit- und Erholungs-nutzug zu erlauben – und zwar gestützt auf eine Baubewilligung für zonenkonforme Bauten, wie es in der Medienmitteilung des Bundesrats hiess.

Notwendig sei jedoch ebenfalls eine Ausnahmebewilligung nach dem Raumplanungsgesetz und dem Waldgesetz für solche Bauten der intensiven Freizeit- und Erholungsnutzung.

Genehmigung durch den Bund

Der Grosse Rat hatte im vergangenen November die Änderungen des kantonalen Waldgesetzes beschlossen. Gemäss dem Bundes-Waldgesetz bedürfen bestimmte Ausführungs-vorschriften der Kantone der Genehmigung des Bundes. Der Vollzug des Waldgesetzes obliegt den Kantonen.

Die Genehmigung ist eine Voraussetzung für die Gültigkeit des kantonalen Erlasses. Daher prüfe der Bund die Ausführungs-vorschriften des neuen Aargauer Waldgesetzes.

Die Bestimmungen zu den grossen Veranstaltungen im Wald, zur forstlichen Planung sowie zur Waldbewirtschaftung stehen mit dem Bundesrecht in Einklang. Der Bundesrat genehmigte diese Bestimmungen. Sie treten in Kraft.

Eine Stellungnahme des kantonalen Departement Bau, Verkehr und Umwelt von Regierungsrat Stephan Attiger (FDP) zur Kritik des Bundes steht noch aus.

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