Deutscher (35) lügt – und steckt Solothurner mit HIV an

Dennis Kittler
Dennis Kittler

Solothurn,

Ein HIV-positiver Deutscher hat einen Solothurner mit HIV angesteckt. Dass er eine Therapie pausierte, sagte er seinem Opfer nicht. Nun wurde er verurteilt.

HIV
Ein Deutscher hat einen Solothurner mit HIV angesteckt. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 35-jähriger Deutscher hat einen Solothurner mit HIV angesteckt.
  • Er verschwieg dem jungen Mann, dass er eine Therapie pausierte, die die Virenlast senkt.
  • Das Solothurner Obergericht bestätigte nun einen Schuldspruch gegen den Mann.

Weil er einen jungen Solothurner mit HIV infiziert hat, ist ein HIV-positiver Deutscher zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden. 18 Monate müsste er ins Gefängnis, sollte er erneut straffällig werden.

Das Solothurner Obergericht hat den Schuldspruch aus dem vergangenen Jahr nun bestätigt, berichtet die «Solothurner Zeitung».

Aids
Nach drei Sexualkontakten fiel der HIV-Test bei dem Solothurner positiv aus. (Symbolbild) - Getty

Der Verurteilte und das Opfer hatten sich Anfang 2021 über eine Dating-App für Homosexuelle kennengelernt.

Dass er HIV-positiv war, sagte der 35-jährige Deutsche dem Solothurner. Dass er eine Therapie pausierte, die die Virenlast senkt, um nicht mehr ansteckend zu sein, verschwieg er jedoch.

Neues Gutachten belastet Angeklagten

Nach drei sexuellen Kontakten bemerkte der Solothurner auf einmal grippeähnliche Symptome. Ein HIV-Test bestätigte die Ansteckung.

Das Amtsgericht Solothurn-Lebern verurteilte den Deutschen im Mai 2024 wegen eventualvorsätzlicher schwerer Körperverletzung zu der bedingten Freiheitsstrafe.

Auch eine Genugtuung von 30'000 Franken muss er dem Opfer zahlen. Dazu kommt ein Landesverweis von fünf Jahren. Alle Punkte wurden nun vom Obergericht bestätigt.

Hast du schon mal jemanden über eine Dating-App kennen gelernt?

Belastend wirkte sich laut der «Solothurner Zeitung» ein neues Gutachten der Universität Zürich aus. Diesem zufolge sind beide Männer mit demselben Virenstamm infiziert.

Für Staatsanwaltschaft und Gericht war das Beweis genug, dass sich der Solothurner bei dem Deutschen angesteckt hatte.

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