Einbürgerung: Kosovare gewinnt vor Gericht – folgt nun der Ansturm?

Simon Ulrich
Simon Ulrich

Brugg,

Eine Juristin sieht im Aargauer Entscheid keine Revolution, aber ein klares Signal. Das kantonale Regelwerk dürfte nun angepasst werden müssen.

Schweizer Pass
Der Mann aus dem Kosovo erhält das Schweizer Bürgerrecht via Umweg über das Verwaltungsgericht. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Kosovare wurde trotz bestandener Tests von seiner Gemeinde nicht eingebürgert.
  • Das Aargauer Verwaltungsgericht rügte das Verfahren als willkürlich und unzulässig.
  • Das Urteil sei kein Präzedenzfall, habe aber eine gewisse Signalwirkung, so eine Juristin.
  • Der Kanton prüft nun eine Anpassung seines Einbürgerungshandbuchs.

Ein Kosovare aus dem Kanton Aargau hat einen besonders beschwerlichen Weg hinter sich, um den Schweizer Pass zu erhalten.

Der Mann wurde in der Schweiz geboren und lebt seit 1997 in derselben Gemeinde. Nachdem er den kantonalen Einbürgerungstest bestanden hatte, scheiterte er allerdings an seiner Gemeinde.

Diese befand, er sei mit den hiesigen Lebensverhältnissen nicht genügend vertraut und verweigerte ihm das Bürgerrecht. Der Regierungsrat stützte diesen Entscheid.

Verwaltungsgericht rügt willkürliches Verfahren

Doch: Der Einbürgerungswillige zog den Fall vor das Aargauer Verwaltungsgericht – und erhielt Recht. Die Richter rügten das Verfahren als willkürlich und beanstandeten unzulässige Fragen im Einbürgerungsgespräch, formale Mängel bei Protokollierung und Bewertung.

Das Gericht stellte ausserdem klar: Bei hier aufgewachsenen Personen, die am Wirtschaftsleben teilnehmen, sei grundsätzlich davon auszugehen, dass sie mit den hiesigen Lebensverhältnissen vertraut sind.

Der Entscheid zwingt die Gemeinde nun, dem Mann das Gemeindebürgerrecht zuzusichern. Zugleich wirft er die Frage auf, ob und wie stark sich die Einbürgerungspraxis im Aargau und darüber hinaus verändern wird.

Präzedenzfall nein, Signalwirkung ja

Die Juristin und Bürgerrechtsspezialistin Barbara von Rütte bremst diesbezüglich allzu hohe Erwartungen. «Im Prinzip handelt es sich um eine Einzelfallkorrektur eines kantonalen Entscheids», sagt sie gegenüber Nau.ch.

Von einem Präzedenzfall könne man folglich nicht sprechen. Auch deshalb nicht, weil das Urteil «für die Gerichte in anderen Kantonen und auf Bundesebene nicht direkt bindend» sei.

Eine Signalwirkung sieht von Rütte hingegen in der Argumentation des Gerichts, wonach bei in der Schweiz aufgewachsenen Menschen die Vertrautheit mit den hiesigen Lebensverhältnissen und der Kontakt zur einheimischen Bevölkerung vermutet werden könne.

Diese Idee sei zwar nicht grundlegend neu, räumt von Rütte ein. Aber: «So deutlich hat das bisher noch kein Gericht formuliert.»

Behörden stehen unter Druck

Könnte das Urteil dazu führen, dass künftig mehr abgewiesene Gesuchsteller den Rechtsweg beschreiten? «Nein, damit rechne ich grundsätzlich nicht», sagt die Staatsrechtlerin.

Die Hürden, einen Einbürgerungsentscheid anzufechten, seien hoch: Man lege sich schliesslich mit jener Behörde an, die einen später noch einbürgern soll. Hinzu komme das Kostenrisiko.

Barbara von Rütte
Barbara von Rütte ist Assistenzprofessorin für Migrationsrecht an der Universität Bern. - Uni Bern

Von Rütte rechnet jedoch damit, dass Beschwerdeführer künftig ähnliche Argumente vorbringen und sich dabei auf den Aargauer Entscheid berufen. Ob dies Erfolg haben werde, lasse sich nur schwer abschätzen. «Es kommt auf den jeweiligen Kanton und den konkreten Fall an», so von Rütte.

Vor Bundesgericht könne eine ähnliche Argumentation aber durchaus Erfolg haben, weil sie mit der bisherigen Rechtsprechung im Einklang stehe.

Klar ist für von Rütte vor allem eines: Die Behörden stehen nun selbst stärker unter Druck. Die Anforderungen gelten nicht nur für Gesuchsteller, sondern auch für die Gemeinden. Diese dürften nicht «beliebig eine Einbürgerung verweigern, wenn die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind».

Ganz konkrete Folgen erwartet sie im Aargau beim Regelwerk selbst: «Das Gericht hält fest, dass die im Einbürgerungshandbuch des Kantons aufgelisteten Fragen unzulässig sind. Hier erwarte ich, dass der Kanton sein Handbuch entsprechend korrigiert und auch darüber hinaus an das neue Urteil anpasst.»

«Anpassung des Handbuchs nicht ausgeschlossen»

Und was sagt der Kanton Aargau zur juristischen Ohrfeige? Das Urteil des Verwaltungsgerichts habe man zur Kenntnis genommen, schreibt das Departement Volkswirtschaft und Inneres auf Anfrage von Nau.ch.

«Der Regierungsrat ist in seinem ursprünglichen Entscheid – insbesondere auch aufgrund der gesetzlich eingeschränkten Überprüfungsbefugnis – zu einem anderen Entscheid gekommen», hält Sprecherin Sandra Olar fest.

Hast du den Eindruck, die Einbürgerungsverfahren in der Schweiz sind willkürlich?

Nun wolle man das Urteil sorgfältig analysieren und anschliessend die nächsten Schritte festlegen. «Auch eine Anpassung des Handbuchs ist nicht ausgeschlossen», so die Sprecherin.

Zu klären seien vor allem die Folgen für die Einbürgerungsgespräche in den Gemeinden. Dabei gelte es auch abzuwarten, bis das Urteil des Verwaltungsgerichts rechtskräftig sei.

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