«Gaga-Rechtsextremer»: SVP-Glarner zieht vor das Bundesgericht!

Der Aargauer SVP-Nationalrat Andreas Glarner will die Bezeichnung «Gaga-Rechtsextremist» weiter juristisch bekämpfen – das Bundesgericht soll nun entscheiden.

Das Aargauer Obergericht sprach Journalist Hansi Voigt Ende März frei. Er hatte Glarner 2022 auf Twitter als «Gaga-Rechtsextremist» bezeichnet.
Die Äusserung sei im politischen Diskurs zulässig, da sie sich auf Glarners öffentliches Wirken beziehe, wie «SRF» berichtet.
Glarner kündigte umgehend an, den Fall vor das Bundesgericht zu ziehen. Diesen Schritt hat er nun vollzogen, wie «Tele M1» bestätigt.
Rufschädigung: Glarner zieht vor Bundesgericht
Die Richter betonten, der Begriff «Rechtsextremist» ordne Glarner im politischen Spektrum ein. Das Wort «Gaga» drücke Kritik an seiner Haltung aus und ginge nicht gegen Glarner als Privatperson, wie «Aargauer Zeitung» erläutert.

Glarner betont, die Bezeichnung schade ihm nicht nur politisch, sondern auch als Privatperson und Geschäftsmann. «Man ist als Milizpolitiker immer noch auch Privatperson», zitiert ihn «Tele M1».
Er wolle sich den Ruf weder im privaten noch im geschäftlichen zerstören lassen, gibt er weiter an.
Bundesgericht muss politische Äusserungen neu gewichten
Er hofft auf eine strengere Auslegung durch das Bundesgericht. Der Aargauer SVP-Nationalrat sieht sich im Recht. «Ich habe nie etwas Rechtsextremes gemacht», sagt er nach der Urteilsverkündung laut «SRF».
Glarner erwartet daher eine «sorgfältige Beurteilung» der höchsten Richter, schreibt die «Aargauer Zeitung» in Bezug auf «Tele M1». Ein Urteilstermin steht noch nicht fest.