Grenchner Türsteher-Mörder unterliegt erneut vor Bundesgericht

Keystone-SDA Regional
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Solothurn,

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines verwahrten Straftäters gegen die vorübergehende Einzelhaft im Kanton Solothurn abgewiesen. Beim Beschwerdeführer handelt es sich um einen Kosovaren, der im April 2011 in Grenchen SO einen Disco-Türsteher erstochen hatte.

Der verwahrte Mörder eines Disco-Türstehers in Grenchen SO hat sich ohne Erfolg beim Bundesgericht gegen seine Haftbedingungen gewehrt. (Symbolbild)
Der verwahrte Mörder eines Disco-Türstehers in Grenchen SO hat sich ohne Erfolg beim Bundesgericht gegen seine Haftbedingungen gewehrt. (Symbolbild) - Keystone/PETER KLAUNZER

Der etwa 37 Jahre alte Mann wehrte sich gegen seine Versetzung in die sogenannte Interventionsstufe in einer Solothurner Justizvollzugsanstalt zwischen November 2024 und Februar 2025. Dies geht aus dem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor. Es ist nicht das erste Mal, dass der Mann mit Beschwerden zu seinen Haftbedingungen an das Bundesgericht gelangt – jeweils ohne Erfolg.

Im neusten Fall machte er geltend, der mehrwöchige Ausschluss vom Gruppenleben habe einer unzulässigen Einzelhaft entsprochen und seine Grundrechte verletzt.

Das Bundesgericht beurteilte dies Massnahme jedoch als verhältnismässig. Der Mann habe Drohungen geäussert und sich auch nach der Versetzung nicht davon distanziert. Die Haftbedingungen seien mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar.

Keine soziale Isolation

Zudem sei keine vollständige soziale Isolation vorgelegen. Ihm seien regelmässig Hofgang, Arbeit, Fitness sowie medizinische und psychologische Betreuung angeboten worden. Der Mann leidet an multipler Sklerose. Die medizinische Betreuung ist laut Bundesgericht sichergestellt.

Das Solothurner Obergericht hatte den Man im Mai 2014 wegen vorsätzlicher Tötung und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Später hoben die Solothurner Gerichte eine therapeutische Massnahme auf und ordneten die Verwahrung des Täters an, was das Bundesgericht 2024 bestätigte.

Messerstecherei vor Diskothek «Luxory»

Die tödliche Messerstecherei hatte sich in der Nacht zum 3. April 2011 vor der Diskothek «Luxory» in Grenchen ereignet. Weil ein Security-Mann einen Gast, der Drogen verkauft hatte, einsperrte, wurde er von den Kollegen des Drogendealers bedroht.

Einer dieser Kollegen, der damals 23-jährige Kosovare, steigerte sich unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen derart in Rage, dass er zum Messer griff und auf den Türsteher einstach. Er stach sieben Mal zu. (Urteil 7B_466/2026 vom 20.8.2026)

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