Italiener in Deutschland erschleicht sich Aargauer Sozialgeld
Fricktal 07.12.2024 - 08:21
Per Untermietvertrag machte ein Italiener glaubhaft, er wohne im Kanton Aargau. In Wirklichkeit lebte er im Ausland – kassierte aber trotzdem Schweizer Geld.
Das Wichtigste in Kürze
- Mit falschem Mietvertrag kassierte ein Italiener über 30'000 Franken an Sozialleistungen.
- Der Mann lebte in Deutschland bei seinen Eltern, statt wie angegeben im Kanton Aargau.
- Er erhielt eine bedingte Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten.
Ein bei seinen Eltern in Deutschland lebender Italiener hat die Schweizer Behörden getäuscht und 31'000 Franken an Sozialleistungen erschlichen.
Der Mann gab vor, im Aargau zu wohnen und erhielt so unrechtmässig Geld. Seine Verteidigung: Er war finanziell am Ende.
Der Mitte 40-Jährige war arbeitslos und alleinerziehender Vater. Vor dem Bezirksgericht Laufenburg erklärte er gemäss «Aargauer Zeitung»: «Ich weiss, es war falsch, doch ich habe damals keine andere Lösung gesehen.»
Die Staatsanwaltschaft beschuldigte ihn der Urkundenfälschung, des unrechtmässigen Bezugs von Sozialversicherungs- oder Sozialhilfeleistungen sowie des Betrugs.
Über 30'000 Franken erhalten
Mit dem vermeintlichen Wohnsitz in der Schweiz erfüllte der Italiener eine Bedingung für den Bezug von Sozialleistungen.
Dazu soll er einen Untermietvertrag für eine Wohnung im Fricktal ausgefüllt haben. Diese bewohnte er dann nie, war aber in der Schweiz angemeldet.
Beim Hauptmieter der Wohnung handelte es sich um einen Bekannten. Die beiden hätten den Untermietvertrag am 4. Oktober 2021 unterschrieben.
Laut Staatsanwaltschaft bezog der Beschuldigte zwischen Oktober 2021 und Juli 2022 dann unrechtmässig rund 24'700 Franken.
Italiener verteidigt sich: «Keinen Cent mehr in der Tasche»
Zusätzlich wird ihm vorgeworfen, den Regionalen Sozialdienst Laufenburg mit dem gefälschten Untermietvertrag getäuscht zu haben.
Dadurch erhielt er weitere 6400 Franken an materieller Hilfe, die ihm nicht zustanden. «Ich bin dahin gegangen, weil ich keinen Cent mehr in der Tasche hatte. Ich war dankbar um die Hilfe», sagte der Beschuldigte laut der Zeitung.
Sein Anwalt argumentierte, der Italiener habe den falschen Mietvertrag nicht absichtlich erstellt.
Zudem habe er nie beabsichtigt, Geld aus der Arbeitslosenkasse zu beziehen. Stattdessen sei der Plan gewesen, tatsächlich als Untermieter in der Wohnung zu leben.
Der Hauptmieter habe dann aber sein Kind aufnehmen müssen. Für den Beschuldigten habe es so keinen Platz mehr gegeben, sagt dieser.
Laut Anwalt habe er «fälschlicherweise gedacht, er habe einen Wohnsitz in der Schweiz». Er forderte einen Freispruch.
Kein Landesverweis
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten unbedingt sowie einen Landesverweis von acht Jahren.
Das Gericht sprach den Angeklagten jedoch vom Vorwurf der Urkundenfälschung frei. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten.
Zusammen mit der Vorstrafe ergibt sich eine bedingte Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Monaten. Zudem muss er die unrechtmässig bezogenen Sozialleistungen zurückzahlen.
Eine Verurteilung wegen Betrugs im Bereich der Sozialversicherung oder Sozialhilfe hat normalerweise einen obligatorischen Landesverweis zur Folge. Doch in diesem Fall wurde er nicht ausgesprochen.
Das Gericht berief sich auf das Freizügigkeitsabkommen, welches solche Massnahmen nur bei Gefährdung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit zulässt. Diese Bedingung war hier laut Gericht nicht gegeben.