Kanton Aargau soll Prostituierten-Mörder (17) Millionen zahlen

Ein verurteilter Mörder bekommt teilweise Recht gegen den Staat. Der Kanton Aargau hielt ihn jahrelang ohne klare gesetzliche Grundlage fest.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein verurteilter Mörder erhält teilweise Recht gegen den Kanton Aargau.
- Das Gericht bestätigt eine rechtswidrige Haft über mehrere Jahre.
- Die Höhe der Entschädigung ist offen – Millionen stehen im Raum.
Ein verurteilter Mörder fordert Millionen vom Staat – und erhält nun teilweise Recht. Der Kanton Aargau hat einem Täter über Jahre die Freiheit entzogen, ohne dass dafür eine gesetzliche Grundlage bestand. Doch alles der Reihe nach.
Ein in den Medien als «Tobi B.» bekannte Mann tötete 2008 als 17-Jähriger in Aarau eine Prostituierte. Er verging sich zuerst sexuell an der Frau und erdrosselte sie anschliessend. 2011 wurde der Jugendliche von Rupperswil AG vom Jugendgericht wegen Mordes, sexueller Nötigung und Vergewaltigung zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Gleichzeitig wurde die Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt und eine Behandlung wegen psychischer Störungen angeordnet. Er litt laut Gutachten an einer Persönlichkeitsstörung vom asozialen Typus und sexuellem Sadismus.
Diese Strafe endete im August 2012 mit seinem 22. Geburtstag. Weil die Behörden den Täter weiterhin als gefährlich einstuften, ordneten sie jedoch einen fürsorgerischen Freiheitsentzug an.
Freiheitsenzug verstiess gegen Menschenrechte
Damit blieb er in der Justizvollzugsanstalt Lenzburg inhaftiert und wurde dort stationär im Rahmen einer forensischen Psychotherapie behandelt – obwohl dies juristisch umstritten war und der junge Mann sich bis vor Bundesgericht dagegen wehrte. Die Massnahme wurde sogar mehrfach verlängert und wiederum vom Bundesgericht gegen sämtliche Beschwerden gestützt.
2018 wurde Tobi B. von der JVA Lenzburg in eine offene Institution im Kanton Zürich umgeteilt. Am 27. März 2019 wurde die fürsorgerische Unterbringung aufgehoben. Einen Monat später folgte dann ein Entscheid mit weitreichenden Folgen: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass der Freiheitsentzug das Recht auf Freiheit und Sicherheit des Mörders verletzt habe.
Die Richter urteilten, dass der Mann zwar gefährlich für andere gewesen sei, nicht aber für sich selbst – und genau dafür sei diese Form der Unterbringung vorgesehen. Der Täter sei somit ohne ausreichende gesetzliche Grundlage inhaftiert worden.
Daraufhin klagte «Tobi B.» gegen den Kanton Aargau und machte geltend, dass er ab dem 17. August 2012 ein freier Mann hätte sein sollen. Insgesamt fordert er über 2,7 Millionen Franken – unter anderem für Erwerbsausfälle, entgangene Karrierechancen, Kosten und eine Genugtuung.
Verwaltungsgericht: Täter steht eine Genugtuung zu
Nun hat das Verwaltungsgericht zum Beginn dieser Woche einen Zwischenentscheid gefällt – und stellt sich in zentralen Punkten gegen den Kanton. Darüber berichtet unter anderem die «Aargauer Zeitung».
Das Verwaltungsgericht kommt demnach zum Schluss, dass dem Täter für die Zeit zwischen August 2012 und März 2019 eine Genugtuung zusteht. Auch ein grosser Teil seiner Anwalts- und Gerichtskosten soll übernommen werden.
Bei anderen Forderungen blitzt der Mann jedoch ab. So lehnt das Gericht etwa die Rückerstattung der Kosten für die Unterbringung ab. Diese hatte seine frühere Wohngemeinde übernommen.

Auch bei angeblichen Erwerbsschäden folgt das Gericht der Argumentation des Kantons: Die Schwierigkeiten im Berufsleben seien eher auf das begangene Verbrechen zurückzuführen als auf den Freiheitsentzug.
Wie hoch die Entschädigung am Ende ausfallen wird, ist noch offen. Der Entscheid ist zudem noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.





