Missbrauchsopfer von Ex-SVP-Grossrat erhalten Sozialhilfe

Iwona und Paula L. bekamen trotz B-Bewilligung nur Nothilfe. Nun anerkennt der Kanton ihren Anspruch auf Sozialhilfe.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Aargauer Behörden haben im Fall Iwona und Paula L. ihre Haltung geändert.
- Die Frauen haben Anspruch auf ordentliche Sozialhilfe statt nur Nothilfe.
- Untersiggenthal muss die Leistungen rückwirkend ab Juni 2025 berechnen.
Nach Medienberichten über den Fall von Iwona und Paula L. haben die Aargauer Behörden ihre Haltung in zwei zentralen Punkten geändert.
Der Kanton entschied zugunsten der beiden Frauen bei der Sozialhilfe. Zudem ist das Migrationsamt nun bereit, ihnen eine Aufenthaltsbewilligung wegen eines schwerwiegenden persönlichen Härtefalls zu erteilen. Dies berichtet der «Tagesanzeiger».
Kanton spricht Frauen Sozialhilfe zu
Iwona und Paula L. hatten nach der Verhaftung des ehemaligen Aargauer SVP-Grossrats, der sie betäubt und missbraucht haben soll, ohne Mittel dagestanden. Die Gemeinde Untersiggenthal zahlte ihnen trotz gültiger Aufenthaltsbewilligung B nur Nothilfe statt ordentlicher Sozialhilfe.
Das Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau hält nun fest, dass die Frauen Anspruch auf ordentliche Sozialhilfe haben. Die Gemeinde muss diese rückwirkend ab Juni 2025 konkret berechnen.
Damit steht fest, dass die reine Nothilfe rechtswidrig war. Untersiggenthal will den Entscheid nicht anfechten.
Unklar bleibt, ob Iwona und Paula L. auch für die Zeit seit September 2023 Nachzahlungen erhalten oder erst ab Juni 2025, als Iwona L. Beschwerde einlegte.
Migrationsamt ist zu Härtefalllösung bereit
Auch das Aargauer Migrationsamt vollzog eine Kehrtwende. Kurz nach der Veröffentlichung der Medienberichte teilte es intern mit: Es sei nun bereit, den beiden Frauen eine Aufenthaltsbewilligung wegen eines Härtefalls zu erteilen.
Bedingung ist, dass sie medizinisch empfohlene Massnahmen ergreifen, um sich mittelfristig in den Arbeitsmarkt integrieren zu können.
Zuvor hatte das Migrationsamt eine Härtefalllösung jahrelang abgelehnt. Noch im Februar 2025 bezeichnete es das Anliegen der Frauen als aussichtslos. Das Gericht musste später korrigieren, dass ihnen rechtliche Unterstützung verweigert wurde.
Departement weist medialen Druck zurück
Gegenüber dem «Tagesanzeiger» weist das Departement Volkswirtschaft und Inneres den Vorwurf zurück, medialer Druck habe die Kehrtwende ausgelöst.
Corina Winkler, stellvertretende Generalsekretärin des Departements, sagt, das Migrationsamt handle nach den rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen des Falls.
Endgültig entschieden ist der Aufenthaltsstatus noch nicht. Der Fall liegt beim Aargauer Verwaltungsgericht. Danach müsste auch das Staatssekretariat für Migration einer Härtefallregelung zustimmen.













