Aargauer Obergericht bestätigt 15 Jahre Freiheitsstrafe für Mord

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Aarau,

Im Aargauer Obergericht wurde ein 58-jähriger Mann wegen Mordes zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Obergericht Aargau
Die Staatsanwaltschaft hatte Verurteilungen wegen Mordes und 18 Jahre Freiheitsentzug gefordert. (Archivbild) - keystone

Das Aargauer Obergericht hat am Donnerstag einen 58-jährigen Mann wegen Mordes an seinem Nebenbuhler zu 15 Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Es bestätigte damit das Urteil des Bezirksgerichts Baden vom April 2023.

Das Gericht hatte den Mann zu einer 15-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Staatsanwalt, der eine Strafe von 17 Jahren gefordert hatte, akzeptierte das Urteil jedoch. Die Verteidigung zog es ans Obergericht weiter.

Strategiewechel mit neuem Verteidiger

Am Donnerstag hat der neue Verteidiger des Beschuldigten im Mordprozess vor dem Aargauer Obergericht neue Gutachten gefordert. Er argumentierte, dass die Möglichkeit bestehe, dass sein Klient aufgrund von Medikamenten völlig schuldunfähig sei. Als Zeichen von Einsicht und Reue widersetzt sich sein Mandant den Zivilforderungen der Opferhinterbliebenen nicht mehr, sagte er.

Der 56-jährige Schweizer kann sich nicht mehr an die Tat erinnern. Auch an die Nacht vor der Tat hat er nur wenig Erinnerungen. In der erstinstanzlichen Verhandlung vom April 2023 am Bezirksgericht Baden hatte der damalige Verteidiger auf Notwehr und damit Freispruch plädiert.

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