Unfall-Fahrerin nicht bestraft – weil sie «genug gelitten» hat

Fabia Söllner
Fabia Söllner

Baden 01.11.2024 - 03:01

Eine 19-jährige Fahrerin hat auf der A1 bei Dättwil durch Sekundenschlaf zwei Menschen getötet. Eine Bestrafung erhält sie nicht.

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Unfall (Symbolbild). - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine 19-jährige Fahrerin ist aufgrund Sekundenschlaf mit einer Betonwand kollidiert.
  • Ihr Vater und ihr Bruder starben bei diesem Unfall.
  • Das Gericht hat von einer Bestrafung abgesehen.

Im Januar 2023 um 1.30 Uhr mitten in der Nacht, auf der Heimreise von einer Feier in der Romandie, verlor eine 19-jährige Fahrerin auf der A1 bei Dättwil die Kontrolle über ihr Auto. Der Grund: Ein Sekundenschlaf. Neben der Fahrerin sassen auch ihre Eltern, ihre Geschwister und eine Bekannte im Auto.

Das Fahrzeug prallte gegen ein Betonelement und überschlug sich, landete auf dem Dach und kostete zwei Menschenleben – das des Vaters und des Bruders der jungen Fahrerin.

Die heute 21-jährige Frau musste sich nun vor dem Bezirksgericht Baden wegen fahrlässiger Tötung und Fahren in fahrunfähigem Zustand verantworten.

Richter zeigt sich besonders einfühlsam

Die Verhandlung lief seitens des Gerichtspräsidenten Pascal Peterhans besonders einfühlsam ab. Er zeigte grosse Besorgnis um das Wohl der jungen Frau und bot ihr Pausen an, wenn es ihr zu viel werden würde.

Hattest du schon einmal einen Verkehrsunfall mit Verletzten?

Eine achtmonatige bedingte Freiheitsstrafe stand seitens der Staatsanwaltschaft im Raum, ebenso eine bedingte Geldstrafe. Die Fahrerin hätte ihre Müdigkeit erkennen und eine Pause einlegen müssen, so die Begründung.

Die junge Frau selbst gab an, nicht müde gewesen zu sein – schliesslich hätte sie auf dem Hinweg zur Feier geschlafen und auch die Feier an sich nicht als anstrengend erlebt. Wie es zum Unfall gekommen sei, könne sie sich nicht erklären.

Der Verteidiger plädierte für einen Freispruch, gestützt auf Artikel 54 im Strafgesetzbuch. Dieser Artikel kommt zum Einsatz, wenn eine Bestrafung durch unmittelbare Betroffenheit als unangemessen erscheint.

Fahrerin wird verurteilt – jedoch ohne Strafe

Der Richter sprach die junge Frau schuldig, verzichtete jedoch auf eine Strafe. «Sie haben genug Schreckliches erlebt und genug gelitten, da braucht es nicht auch noch eine Bestrafung durch den Staat», betonte Peterhans.

Die junge Frau ist seit dem Unfall in therapeutischer Behandlung und hat ihren alten Job wieder aufgenommen, um auf andere Gedanken zu kommen. Autofahren ist für sie momentan noch nicht denkbar.

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