Koblenz bittet Einwohner Pflanzen zu beschneiden
Zurzibiet 10.03.2023 - 17:05
Wie die Gemeinde Koblenz mitteilt, müssen Grundeigentümer im Sinne der Verkehrssicherheit Sträucher, Hecken und Äste auf die vorgegebene Masse zurückschneiden.
Das periodische Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen zur Gewährleistung klar definierter Verkehrsräume mit entsprechend guten Übersichtsverhältnissen ist Sache des Grundeigentümers.
Die Gemeinde fordert die Grundeigentümer jeweils durch eine Meldung im Mitteilungsblatt dazu auf.
Kommt ein Pflichtiger der Aufforderung nicht nach, erfolgt eine schriftliche Mahnung mit Fristsetzung.
Wurde der Pflicht nach Ablauf der Frist nicht nachgekommen, so werden die Arbeiten auf Kosten des Grundeigentümers einem Fachmann übertragen.
Es sind bestimmte Masse einzuhalten
Beim Zurückschneiden sind folgende Vorschriften zu beachten: Seitlich hat der Rückschritt bis zum Strassenrand zu erfolgen.
Über Strassen muss die Fahrbahn bis auf eine Höhe von mindestens 4,50 Metern freigehalten werden, über Fusswegen und Trottoirs bis auf eine Höhe von mindestens 2,50 Metern.
Strassenbeleuchtungen, Verkehrssignaltafeln, Spiegel, Strassennamensschilder und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein.