Frick AG: Budget 2027 mit unverändertem Steuerfuss von 102 Prozent

Die Gemeinde Frick AG rechnet für 2027 mit einem Ertragsüberschuss von 101'610 Franken. Die Gemeindeversammlung befindet am 23. November über das Budget.

Wie bereits in den Vorjahren werden die wichtigsten Informationen zum Budget in dieser Botschaft in einer Kurzform vermittelt. Die detaillierten Zahlen stehen einerseits als komplette Fassung zum Herunterladen auf der Homepage und anderseits zum Bezug in Papierform bei der Abteilung Finanzen zur Verfügung.
Der Gemeinderat unterbreitet für das Jahr 2027 ein Budget mit einem Umsatz inklusive der Spezialfinanzierungen von rund CHF 42.5 Mio. (Vorjahr CHF 40.7 Mio.), dies bei einem unveränderten Steuerfuss von 102 %. Es wird mit einem Ertragsüberschuss ohne Spezialfinanzierungen von CHF 101'610 (Budget 2026 Ertragsüberschuss CHF 47'820) gerechnet. Bei einer Selbstfinanzierung von CHF 2'961'400 und Nettoinvestitionen von CHF 2'645'150 resultiert ein Finanzierungsüberschuss von rund CHF 0.3 Mio. Im Gesamtergebnis der Einwohnergemeinde ist die Entnahme aus den Aufwertungsreserven von CHF 27'880 enthalten.
Diese wird wie von der Gemeindeversammlung beschlossen jährlich linear gekürzt und läuft im Jahr 2028 ganz aus. Der verbleibende Restsaldo der Aufwertungsreserven wird danach ins Eigenkapital übertragen.
Wie bereits in den Vorjahren ist auch im kommenden Jahr mit Kostensteigerungen bei den nicht beeinflussbaren Beiträgen an den Kanton sowie an regionale Verbände und Organisationen zu rechnen. Dies betrifft insbesondere die Beiträge an den Gemeindeverband Bezirk Laufenburg (+ CHF 174'000), an die stationäre und ambulante Pflegefinanzierung (+ CHF 708'000), an die Restkosten der Sonderschulung (+ CHF 121'000) sowie an die Spitex (+ CHF 96'000).
Betreibungsamt: Der Amtsleiter verstarb im November 2025 nach längerer Krankheit. Die daraus resultierenden Anpassungen der Pensen konnten erst im Stellenplan 2027 berücksichtigt werden. Aufgrund von steigenden Fallzahlen wie auch der Übernahme des Betreibungsamts Eiken-Münchwilen ist eine zusätzliche Anstellung im Umfang eines 70 %-Pensums erforderlich.
Dass zusätzliche Pensen nötig sind, wird auch durch den Wert der Fallzahlen pro Vollzeitäquivalent bestätigt. Das Regionale Betreibungsamt bewältigt aktuell ca. 1'700 Fälle pro Vollzeitäquivalent, währenddem die Richtlinien des Obergerichts eine Maximalbelastung von ca. 1'200 Fällen pro 100 %-Stelle empfehlen.
Steueramt: Nach dem Mutterschaftsurlaub kehrt die bisherige Stellvertreterin mit einem Pensum von 60 % an den Arbeitsplatz zurück. Aufgrund der steigenden Anzahl von Steuerpflichtigen wird mit einer zusätzlichen Anstellung im Umfang von 60 % geplant (Total 670 Stellenprozente, Vorjahr 650 %).
Polizei Oberes Fricktal: Nach dem Weggang von drei Vollzeitstellen wurden die Nachfolger vorläufig mit einem Pensum von 80 % angestellt (Total 1'970 Stellenprozente, Vorjahr 2'020 %).
Schuladministration: Das Pensum der Leitung der Schuladministration im Umfang von 60 % wird ab Dezember 2026 von der Einwohnergemeinde finanziert und nicht mehr dem Pensenpool der pädagogischen Schulleitungen belastet.
Schwimmbad: Mit der Neuanstellung von drei Personen anstelle von zwei seit dem Frühjahr 2026 erhöhte sich das Pensum von 200 auf 210 Prozent.
Bauamt: Die Gründe für die Aufstockung sind das grössere Siedlungsgebiet, der zusätzliche Bedarf an Abfalltouren aufgrund des Wachstums und gesellschaftlicher Veränderungen sowie mehr Grünflächen.
Bei den Löhnen wurde mit einem Teuerungsausgleich von 0.8 % kalkuliert. Der definitive Entscheid über die Anpassung erfolgt im Dezember durch den Gemeinderat.
Steuerertrag
Eine wichtige Grundlage für die Budgetierung der Steuererträge sind die Prognosen des Kantonalen Steueramts und die Entwicklung der Erträge im vergangenen Jahr.
Die Bevölkerung wächst weiterhin, wozu auch der absehbare Bezug der grossen Überbauung in der Blaie ab dem Frühjahr 2027 beiträgt. Das erwartete Bevölkerungswachstum wurde bei der Kalkulation der Steuererträge berücksichtigt.
Die Gewinnsteuern der juristischen Personen («AG-Steuern») wurden aufgrund der erwarteten positiven wirtschaftlichen Entwicklung über dem Ergebnis des Jahres 2025 angesetzt. Angesichts der robusten Lage auf dem Arbeitsmarkt wurde bei den Erträgen aus Quellensteuern ein Wachstum eingerechnet. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung ab dem Jahr 2024.
Einkommens- und Vermögenssteuern nat. Personen: 17'500'000 / 16'660'000 / 16'372'528 / 15'140'710 Quellensteuern: 1'300'000 / 1'100'000 / 1'258'231 / 999'088 Gewinnsteuern jur. Personen: 1'850'000 / 1'750'000 / 1'827'534 / 1'994'809 Nachsteuern und Bussen nat. Personen: 20'000 / 40'000 / 8'096 / 36'230 Grundstückgewinnsteuern: 500'000 / 500'000 / 513'297 / 290'303 Erbschafts- und Schenkungssteuern: 200'000 / 200'000 / 36'013 / 468'287 Hundetaxen: 31'500 / 31'000 / 31'400 / 31'400 Total: 21'401'500 / 20'281'000 / 20'047'099 / 18'960'827 Allgemeine Verwaltung In der Funktion allgemeine Verwaltung sind enthalten: die Legislative (Gemeindeversammlung), die Exekutive (Gemeinderat), die Abteilungen Finanzen, Steuern, allgemeine Dienste (Kanzlei), Bau und Umwelt sowie die Verwaltungsliegenschaften.
Die Verwaltungskosten pro Einwohner liegen im Vergleich mit allen anderen Gemeinden im unteren Drittel des Kantons.
Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung
In diesem Bereich sind zahlreiche regionale Aufgaben enthalten, an welche die Gemeinde Beiträge leistet: Polizei Oberes Fricktal mit 17 Gemeinden (CHF 459'000), Regionales Betreibungsamt (wirft Ertrag ab), Stützpunktfeuerwehr, Frick – Gipf-Oberfrick – Oeschgen (CHF 694'000), Zivilschutzorganisation Oberes Fricktal.
Beim Gemeindeverband Bezirk Laufenburg mit den Bereichen Berufsbeistandschaft, Logopädischer Dienst, Mütter- und Väterberatung und Jugend- und Familienberatung liegt der Beitrag mit CHF 721'000 deutlich über jenem des Vorjahres (CHF 547'000). Hintergrund dazu sind zusätzliche Stellen bei der Berufsbeistandschaft und die Ausfinanzierung des Bilanzfehlbetrags im Verband durch die Mitgliedsgemeinden.
Die Gemeindebeiträge an die Zivilschutzorganisation Oberes Fricktal (ZSO) und das Regionale Führungsorgan (RFO) sind mit total CHF 122'300 (CHF 117'900) budgetiert.
Bildung
Bei der Bildung entfällt ein grosser Teil der Kosten auf den Gemeindeanteil am Personalaufwand der Volksschulen und Kindergärten. In Frick sind dies im Jahr 2027 gemäss den vorliegenden Prognosen CHF 2'647'000 (CHF 2'670'000). Die Kosten werden auf die Stufen und die Schulleitung aufgeteilt und sind aufgrund der tieferen Anzahl Vollzeitstellen gesunken.
Kultur, Sport und Freizeit
Beim Schwimmbad wird mit einem Nettoaufwand bzw. einem durch die Gemeinde zu tragenden Defizits von rund CHF 719'000 (CHF 784'000) kalkuliert. Bei den unregelmässigen Anschaffungen fallen nur der Ersatz der Stühle im Hallenbad-Café (CHF 6'600) sowie der Ersatz der Sonnenschirme (CHF 5'940) ins Gewicht.
Wie schon in den Vorjahren erwähnt, liegt der Fokus auf dem Unterhalt der in die Jahre gekommenen Anlage, um weiterhin einen einwandfreien Badebetrieb gewährleisten zu können. Verschiedene Anlageteile haben ihr technisches Lebensalter bereits seit längerem überschritten. So kann es immer wieder zu nicht geplanten und auch grösseren Reparaturen kommen.
Gesundheit
Die Kosten bewegen sich nach wie vor auf hohem Niveau. Die Berechnung für das Budget 2027 erfolgte aufgrund der Zahlen 2025 und der Tendenz im Jahr 2026. Zudem mussten noch weitere Kosten aufgrund des Entscheids des Regierungsrats über die Erhöhung der stationären Pflegenormkosten um CHF 3 pro Pflegestunde berücksichtigt werden.
Soziale Sicherheit
Der Gemeindeanteil an die Restkosten für Sonderschulung, Heime und Werkstätten beträgt gemäss dem kantonalen Betreuungsgesetz 40 %. Der Beitrag von CHF 1'816'000 basiert auf Kostenschätzungen des Kantons.
Verkehr
Das Nettoergebnis bei den Gemeindestrassen liegt mit CHF 1'116'000 um CHF 85'000 unter den Aufwendungen des Vorjahres.
Umweltschutz und Raumordnung
Das Gesamtergebnis im Bereich Wasserwerk weist einen Aufwandüberschuss von CHF 18'570 (Ertragsüberschuss CHF 53'150) aus. Nebst den Reparaturen von Leitungsbrüchen und den üblichen Unterhaltsarbeiten sind die folgenden grösseren Ausgaben vorgesehen: Projektierung des Ringschlusses der Wasserleitung Zeindlemattweg–Frickbergstrasse (CHF 35'000), Erneuerung der Wasserleitung Traubengässli (CHF 20'000), Erneuerungen gemäss Generellem Wasserversorgungsprojekt GWP (CHF 50'000) sowie Ersatz von Klappen und Rückschlagklappen im Reservoir Nessi Frick (netto CHF 29'200).
Die Gemeinden Frick, Gipf-Oberfrick und Wittnau teilen sich die Kosten dieses Betriebs gemäss einem vertraglich festgelegten Kostenteiler. Aufgrund der aktuellen Zahlen wird im Jahr 2027 im Vergleich zum Budget 2026 mit beinahe unveränderten Kosten gerechnet.
Der Beitrag an den Abwasserverband Sisslebach (AVS) wurde mit total CHF 873'000 geschätzt. Der Anteil des AVS an den Betriebskosten der ARA Kaisten AG fällt aufgrund des technischen Zusammenschlusses mit dem Abwasserverband Bözberg West leicht tiefer aus. Dies wird jedoch durch die steigenden Finanzierungskosten aufgrund der Abschreibungen auf dem zweiten Teil der Neubaukosten sowie der Verzinsung mehr als kompensiert.
Seit dem Jahr 2024 erfolgt der Kostenverteiler nach der gemessenen Abwassermenge. Für das Budget 2027 wurden die Anteile gemäss dem Jahr 2025 verwendet. Die Schlussrechnung erfolgt nach den effektiven Werten im Jahr 2027.
Per Saldo wird in diesem Betrieb ein Aufwandüberschuss von CHF 448'020 (Aufwandüberschuss CHF 169'450) ausgewiesen. Dieser Fehlbetrag ist in Anbetracht der vorhandenen Reserve per 31.12.2025 von CHF 5.2 Mio. nicht besorgniserregend.
Bei der Spezialfinanzierung Abfallwirtschaft wird der Saldo der bilanzierten Gewinnvorträge aus den in den Vorjahren erwirtschafteten Ertragsüberschüssen abgebaut. Es wird mit einem Aufwandüberschuss von CHF 132'450 gerechnet. Die Einrichtung einer Unterflur-Entsorgungsstelle beim Parkplatz am Juraweg für CHF 65'000 wurde ins Budget 2027 übertragen.
Finanz- und Lastenausgleich
Aufgrund der Berechnungen des Kantons zum Finanzausgleich wird die Einwohnergemeinde Frick im Jahr 2027 einen Beitrag von CHF 2'000 in den kantonalen Finanzausgleichsfonds leisten. Im Jahr 2026 erhält die Gemeinde aus dem Finanzausgleich noch CHF 160'000. Die erhebliche Veränderung ist vor allem auf den tieferen Grundbetrag pro Person mit Sozialhilfebezug sowie auf die höhere Abgabe für den Bildungslastenausgleich aufgrund der niedrigen Schülerzahl in der massgebenden Zeitspanne zurückzuführen.
Die direkten Ausgleichszahlungen zum «Feinausgleich» von Lastenverschiebungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden betragen unverändert 18.5 Millionen Franken für alle Gemeinden zusammen. Die Aufteilung dieses Betrags erfolgt in Relation zu den Einwohnerzahlen und dürfte CHF 24.35 pro Kopf betragen. Es wird mit einer Ausgleichszahlung von CHF 154'600 gerechnet.
Zinsen
Die Zinsen liegen im Langzeitvergleich auf einem tiefen Niveau. Dank der langfristigen Staffelung der Kredite der Einwohnergemeinde Frick werden die Zinsen nicht sprunghaft steigen. Die Berechnung im Budget basiert auf einem Schuldenbetrag von 15 Millionen Franken, der mit einem Durchschnittszinssatz von 0.93 % zu verzinsen ist.
Investitionsrechnung
Die geplanten Nettoinvestitionen der Einwohnergemeinde betragen total CHF 2'645'150.
Diesen steht eine Selbstfinanzierung von CHF 2'961'400 gegenüber, was zu einem Finanzierungsüberschuss von CHF 0.3 Mio. führt.
In den vergangenen Jahren kam es in Europa an verschiedenen Orten zu Anschlägen, bei denen Terroristen mit Lastwagen Menschen an Märkten und anderen Festveranstaltungen auf öffentlichen Strassen und Plätzen verletzt und getötet haben. Darüber hinaus kommt es bei Veranstaltungen immer wieder zu unbeabsichtigten Ereignissen, sei es aus medizinischen Gründen oder aufgrund des Alters der fahrzeuglenkenden Person. Eine Miete der Sicherheitssperren wäre deutlich teurer. Die Strassensperren werden allen Vertragsgemeinden der Regionalpolizei zur Verfügung gestellt, die sich entsprechend dem üblichen Verteilschlüssel an den Kosten beteiligen.
Die Amortisation erfolgt über die Rechnung der Polizei Oberes Fricktal, wobei der Kostenanteil der Einwohnergemeinde Frick unter der Annahme einer 10-jährigen Amortisationszeit jährlich CHF 9'000 beträgt.
Schulliegenschaften
Die Küchenzeilen im Schulhaus D sind stark abgenutzt. Die freistehenden Zeilen werden samt alten Geräten entfernt und durch neue Küchen nach aktueller 60er-Norm ersetzt.
Die Mehrzweckhalle 1958 steht am Ende ihrer Lebensdauer. Für den Ersatz der Halle war nach einem Studienauftragsverfahren ein Siegerprojekt erkoren und im Juni 2025 ein Projektierungskredit für die konkrete Planung beantragt worden. Gegen diesen Beschluss der Gemeindeversammlung wurde das Referendum ergriffen.
In der Urnenabstimmung wurde der Projektierungskredit abgelehnt. Der Gemeinderat entschied in seiner Legislaturplanung, die Arbeiten für ein Folgeprojekt erst in der nächsten Legislaturperiode neu aufzunehmen. In den letzten Monaten löste sich an verschiedenen Stellen der Hallenboden.
Dem Hauswartteam gelang es trotz dem Beizug von Fachpersonal nicht, den Hallenboden an allen Stellen wieder fachgerecht zu verleimen. Entsprechend besteht ein latentes Risiko von Stolperfallen. Der Hallenboden muss aus Sicherheitsgründen ersetzt werden, wenn die Halle in den nächsten Jahren weiter genutzt werden soll.
Im Zusammenhang mit den Abklärungen eines Bodenersatzes stellte sich heraus, dass die Hallenwände mit Asbest kontaminiert sind. Es ist nicht möglich, den Boden zu ersetzen, ohne in Kontakt mit den Wänden zu gelangen. Aus diesem Grund sind an verschiedenen Stellen Asbestsanierungen erforderlich.
Für die Primarstufe werden sechs neue Präsentationssysteme beschafft. Die Beschaffung ist mit dem letzten Schritt im Jahr 2027 abgeschlossen. Das im Jahr 2021 begonnene Projekt endet mit dieser letzten Etappe.
Volksschule Sonstiges
Im Verlauf der Umsetzung und aufgrund der bisherigen Praxiserfahrungen zeigte sich, dass der Einsatz von iPads auf der Primarstufe sowohl pädagogische als auch wirtschaftliche Vorteile gegenüber den ursprünglich vorgesehenen Notebooks (Convertibles) bietet. Für das Schuljahr 2027/28 ist die Beschaffung von 200 iPads für die 3. bis 6. Klasse vorgesehen.
Die Anschaffung der Laptops erfolgt seit 2026 gestaffelt. Dabei erhalten die Schülerinnen und Schüler beim Eintritt in die Oberstufe ein neues Gerät. Für das Jahr 2027 ist der Ersatz der folgenden Geräte vorgesehen: Geräte für Schülerinnen und Schüler der Lernlandschaft A, 220 Stück, Nutzung 2027–2030, CHF 265'000.00; Laptops für Lehrpersonen, 20 Stück, CHF 19'000.00; Total CHF 284'000.00.
Kantonsstrassen
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) hat zum Ziel, Benachteiligungen zu verringern oder zu beseitigen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind. Im Bereich des öffentlichen Verkehrs schreibt das Gesetz vor, dass bestehende Bauten und Anlagen sowie Fahrzeuge hindernisfrei erreichbar sein müssen. Das gilt auch für die Bushaltestellen «Frick, Ebnet». Die baulichen Anpassungen erfolgen durch den Kanton.
Der Dekretsanteil der Gemeinde beläuft sich auf 35 % und somit voraussichtlich auf CHF 220'500. Gemäss Mitteilung vom April 2026 des Departements Bau, Verkehr und Umwelt verschiebt sich die Ausführung dieses Projekts in das Jahr 2027.
Gemeindestrassen
Mit dem Schützenweg wurde der letzte Teil der Erschliessung Lammet erstellt. Nicht im Projekt enthalten waren die Anpassungen an das angrenzende Kulturland. Damit die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen besser möglich ist und keine ungepflegten Streifen entstehen, soll die Angleichung mit einer flachen Böschung erfolgen. Ursprünglich war die Umsetzung im Jahr 2025 geplant.
Wasserwerk
Zwischen dem Königsweg und der Geissgasse befindet sich ein ca. 90 m langer Wasserleitungsabschnitt aus dem Jahre 1902.
Die daran angrenzenden Leitungen stammen aus den Jahren 2005 resp. 2010. Der Leitungsabschnitt in Grauguss hat die Lebensdauer erreicht und soll mit Blick auf die Versorgungssicherheit erneuert werden. Die daran angeschlossenen Hausanschlussleitungen sind ebenfalls zu erneuern. Der bestehende Hydrant Nr. 4 ist zu ersetzen.
Strukturverbesserungen
Der Strassenabschnitt Wendelhof-Tannenheim mit einer Länge von 460 m ist in einem sehr schlechten Zustand und mit einem nicht geländegängigen Personenwagen nicht mehr gefahrlos zu befahren. Diese Strasse ist nicht Bestandteil des Projekts der Periodischen Wiederinstandstellung der Infrastrukturanlagen PWI. Daher können keine Subventionsbeiträge geltend gemacht werden.
Damit die Strasse weiter genutzt werden kann, ist diese Strasse komplett mit einem bituminösen Belag zu erneuern.
Generelle Einordnung der finanziellen Situation
Wie schon in den Vorjahren sind auch beim Budget 2027 wiederum etliche Kostensteigerungen bei gebundenen Ausgaben, die vom Gemeinderat nicht beeinflusst werden können, zu verzeichnen. Allein die Kostensteigerung beim Gemeindeverband an die stationäre und ambulante Pflegefinanzierung, an die Restkosten der Sonderschulung und an die Spitex macht eine Mehrbelastung gegenüber dem Budget des Vorjahres von total 1.1 Millionen Franken aus.
Im Budget 2027 können eigene Mittel bzw. eine Selbstfinanzierung über 2.941 Mio. Franken zur Finanzierung der Investitionen erwirtschaftet werden.
Der Gemeinderat hat die Finanz- und Investitionsplanung in der neuen Zusammensetzung aktualisiert. Dabei wurde der Start der Planung des Ersatzneubaus der Mehrzweckhalle auf die nächste Legislaturperiode verschoben, dies um einen starken Anstieg der Verschuldung als auch eine Erhöhung des Steuerfusses zu vermeiden.
Der Finanzplan zeigt auf, dass mit dem absehbaren Bevölkerungswachstum und den damit verbundenen höheren Steuererträgen mittelfristig eine Verbesserung der Selbstfinanzierung möglich ist. Dies ist angesichts der bereits bestehenden Nettoschuld per 31.12.2025 von 10.7 Mio. Franken wichtig. Zugleich ist klar, dass die umfangreiche Infrastruktur in der Gemeinde Frick zu einem grossen Teil in die Jahre gekommen ist.
In den nächsten Jahren werden somit entsprechende Ersatzinvestitionen erforderlich sein.
Antrag
Der Gemeinderat beantragt, das Budget 2027 mit einem unveränderten Steuerfuss von 102 % zu genehmigen.
Aktenauflage und Informationen im Internet
Die Akten zu beiden Versammlungen liegen während der Bürozeiten vom 10. bis zum 23. November 2026 öffentlich bei der Gemeindekanzlei auf. Die Akten können zudem abgerufen werden.
Die Gemeindeversammlung findet in der Mehrzweckhalle 1958 an der Schulstrasse statt. Der Beginn der Ortsbürger-Gemeindeversammlung ist um 19.45 Uhr. Die Einwohner-Gemeindeversammlung beginnt um 20.15 Uhr.







