Baden führt neue Weisung für nachhaltige Beschaffung ein

Ab 2026 gilt in der Stadtverwaltung Baden eine neue Weisung zur nachhaltigen Beschaffung, die Umwelt, soziale Aspekte und das Netto-Null-Ziel unterstützt.

Wie die Stadt Baden mitteilt, tritt mit Jahresbeginn 2026 für die Stadtverwaltung der Stadt Baden eine neue Weisung zur nachhaltigen Beschaffung in Kraft – diese gilt als kommunaler Erlass und Regelung (KER).
Die Weisung Nachhaltige Beschaffung ergänzt bestehende Gesetzgebung zum Beschaffungsrecht, insbesondere die «interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)». Sie ist keine gänzlich neue Regelung, sondern stellt eine Aktualisierung dar und löst die bisher bestehenden Regelungen der Stadt Baden zur nachhaltigen Beschaffung ab.
Neue Weisung ist verwaltungsübergreifend
Die Überarbeitung der neuen Weisung zur nachhaltigen Beschaffung erfolgte verwaltungsübergreifend und mit externer Unterstützung durch PUSCH (Praktischer Umweltschutz).
Diese Organisation unterstützt Gemeinden bei der Erstellung und Umsetzung einer nachhaltigen Beschaffung und arbeitet mit Reffnet (Netzwerk Ressourceneffizienz Schweiz) sowie dem Kanton Aargau, BVU, Abteilung Landschaft und Gewässer, Fachstelle Nachhaltigkeit, zusammen.
Sowohl der Kanton als auch Reffnet haben die Stadt Baden in der Überarbeitung der neuen Weisung finanziell unterstützt.
Stadt nimmt Vorbildfunktion wahr
«Mit einer nachhaltigen Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen möchte die Stadtverwaltung der Stadt Baden ihre Vorbildfunktion wahrnehmen und zum Schutz der Umwelt sowie zur sozialen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit beitragen», bekräftigt Barbara Finkenbrink, Projektleiterin Klima und Umwelt der Stadt Baden.
Zudem kann ein nachhaltiges Beschaffungswesen einen Beitrag zur Erfüllung des städtischen Netto-Null-Ziels bis 2040 (verwaltungsintern) leisten sowie die Klima- und Energiecharta (Klima-Bündnis Schweiz) stützen.






