Gemeinde Birmenstorf erinnert an die Meldepflicht für Vermieter

Gemeinde Birmenstorf
Gemeinde Birmenstorf

Baden,

Wie die Gemeinde Birmenstorf mitteilt, sind alle Vermieter verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen innert 14 Tagen der Gemeinde zu melden.

Birmenstorf
Birmenstorf. - Wikimedia Commons / Badener

Die Einwohnerdienste rufen in Erinnerung, dass Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermieterverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinander folgenden Monaten oder drei Monate innerhalb eines Jahres eine Unterkunft bieten, gemäss Register- und Meldegesetz verpflichtet sind, ein-, um- und wegziehende Personen innert 14 Tagen der Gemeindekanzlei zu melden.

Meldepflichtig sind auch Wohnungsumzüge innerhalb eines Gebäudes.

Mehr aus Baden

Handball Symbolbild
Handball
Feuerwehr Mann Uniform Kollegen Auto
Brugg
t-mobile usa
2 Interaktionen
Erpressung
Wettingen

Mehr aus Aargau

Biberist SO
9 Interaktionen
Biberist SO
Restaurant
315 Interaktionen
Oftringen AG
schwägalp
Lengnau BE