Klare Grenzen bei Verkehrsprojekten gesetzt

Gemeinde Neuenhof
Gemeinde Neuenhof

Baden,

Der Gemeinderat Neuenhof unterstützt die Sicherung eines ÖV-Korridors via Bahnhof Wettingen, lehnt aber ZEL lang, Limmatsteg und gewisse Tunnellösungen klar ab.

Baden und Neuenhof.
Baden und Neuenhof. - Nau.ch / jpix.ch

Wie die Gemeine Neuenhof mitteilt, unterstützt der Gemeinderat Neuenhof im Grundsatz die Sicherung eines Korridors für eine später allenfalls denkbare Linienführung eines öffentlichen Verkehrsträgers via Bahnhof Wettingen nach Baden. Ein «Ja» zur Trassee-Sicherung bedeutet damit also nicht ein «Ja» zur Limmattalbahn.

Die Behördendelegation (BDel) zum Gesamtverkehrsplanung Baden und Umgebung (GVK) hat beschlossen, bei allen neun teilnehmenden Gemeinden des Gesamtverkehrskonzeptes Baden und Umgebung für die erste Etappe zu den vorgeschlagenen Trasseesicherungen der ÖV-Hauptkorridore, zum Massnahmenplan und den Richtplaneinträgen von jeder Mitwirkenden Gemeinde einen Gemeinderatsbeschluss abzuholen.

Der Gemeinderat Neuenhof hat sich mit dem Gesamtverkehrsprojekt Raum Baden und Umgebung vertieft befasst. Er stimmt vielen allgemeinen Aussagen und Feststellungen zu.

Rein bezogen auf die Gemeinde Neuenhof kommt er aber zu einigen Schlüssen.

ÖV-Hauptkorridore und Zentrumsentlastung

Die Sicherung eines Korridors für eine später allenfalls denkbare Linienführung eines öffentlichen Verkehrsträgers ist zweckmässig, allerdings nur mit Linienführung via Bahnhof Wettingen.

Die bisher bekannte Linienführungsvariante via Limmatstrasse und Tägerhard wird abgelehnt, da sie für die Gemeinde Neuenhof keine Entlastungen und keinen Mehrwert bringt.

Da im Bereich Tunnelportal Ost bis Autobahnanschluss A1 mit einer Verkehrszunahme von 50 Prozent zu rechnen ist, würde dies die betroffenen Quartiere von Baden und Neuenhof massiv belasten und zu mehr Lärm und Verkehrsbehinderungen führen.

Daher wird die ZEL lang abgelehnt; gleiches gilt für einen entsprechenden Richtplaneintrag.

Massnahmenfächer für Untertunnelung Brückenkopf Ost und Autobahnanschluss

Die aktuell vorgesehenen Massnahmen für den Veloverkehr am Brückenkopf Ost werden begrüsst, ebenso wenn der Veloverkehr eine Ebene tiefer gelegt würde.

Sollte aber für den motorisierten Individualverkehr (MIV) eine Tunnellösung Nord-Süd angestrebt werden, allenfalls ergänzt mit einer Sperrung der Hochbrücke für den MIV, würde das zu einer enormen Verkehrsumlagerung zulasten von Wettingen und Neuenhof und deren Autobahnanschluss A1 führen. Das wäre klar abzulehnen.

Die heutige Verkehrssituation am Autobahnanschluss A1 Neuenhof überschreitet die Leistungsgrenze und kollabiert regelmässig in der Phase des Feierabendverkehrs.

Eine weitere Zunahme durch die Untertunnelung des Brückenkopfes Ost oder durch eine ZEL lang würde zwangsläufig zum Kol-laps führen. Dies muss unbedingt verhindert werden.

Autobahnanschluss bezüglich 3. Röhre Gubrist ist nicht Teil des GVK

Der Autobahnabschnitt im Limmattal vor dem Tunnelportal Baregg ist mit den Ausfahrten Wettingen Ost und Neuenhof bereits heute stark belastet. Nach Abschluss der Sanierung der alten Tunnelröhren des Gubrist im Verlauf des Jahrs 2027 wird mit neu drei Tunnelröhren am Gubrist der Verkehr nochmals zunehmen.

Dies wird auf das Strassennetz von Neuenhof und die Siedlungsqualität grosse Auswirkungen haben. Aufgrund dessen ist die kritische Situation am A1 Anschluss mit einem separaten Verfahren – mit Einbindung des Astra – rasch voranzutreiben.

Limmatsteg

Der Kanton möchte zwischen Neuenhof und Würenlos eine zusätzliche Brückenverbindung namens Limmatsteg für den Fuss- und Veloverkehr errichten. Die Kosten dafür belaufen sich auf mehr als neun Millionen Franken.

Aufgrund der hohen Investitionskosten, welche der Kanton trägt – und hohen Betriebs- und Unterhaltskosten, welche durch die anstossenden Gemeinden zu tragen wären, erachtet der Gemeinderat dieses Bauwerk als zu wenig nutzbringend.

In vertretbarer Distanz bestehen bereits Brücken, welche ohne grossen Umweg genutzt werden können. Der bestehende Eintrag im Richtplan wird abgelehnt, beziehungsweise ist daher zu löschen.

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