Neuenhof AG: Parkscheibenpflicht auf zwei Parkplätzen kommt

Gemeinde Neuenhof
Auf den Parkplätzen beim Friedhof Papprich und an der Rüslerstrasse in Neuenhof AG gilt künftig eine Parkscheibenpflicht für maximal drei Stunden.

Der Gemeinderat verfügte für die beiden Parkplätze beim Friedhof Papprich und an der Rüslerstrasse die Einführung der Parkplatzbewirtschaftung.
Neu soll auf diesen Parkplätzen das Parkieren mit Parkscheibenpflicht für max. 3 Stunden gelten. Damit soll dem kostenlosen Dauerparkieren Einhalt geboten werden.
Beim Parkplatz Friedhof sollen zudem zwei Behindertenparkplätze signalisiert werden.
Nach der öffentlichen Publikation, bzw. nach Rechtskraft werden die Beschilderungen und Markierungen vorgenommen.






