Baden

    Neuenhof: Äste über der Strasse – Gemeinde fordert Rückschnitt

    Gemeinde Neuenhof
    Gemeinde Neuenhof

    Baden,

    Grundeigentümer in Neuenhof AG müssen Bäume und Sträucher zurückschneiden. Wer es unterlässt, haftet bei Unfällen und zahlt den Rückschnitt selber.

    Neuenhof
    Neuenhof: Äste über der Strasse – Gemeinde fordert Rückschnitt (Symbolbild) - Nau.ch / jpix.ch

    Sichtbehinderungen an Strassen, Wegen und Plätzen sind immer wieder Ursache für Unfälle. Um dem entgegen zu wirken, sind alle Eigentümer von Grundstücken an Gemeinde- und Kantonsstrassen verpflichtet, ihre angrenzenden Bäume und Sträucher zurückzuschneiden. Dazu ist zu beachten:

    Äste von Bäumen und Sträuchern dürfen die Fahrbahn nur ab mindestens 4,5m Höhe, das Trottoir ab mindestens 2,5m Höhe überragen; Strassenlampen, Verkehrssignale, Strassennamensschilder, Hydranten sowie Hausnummern dürfen nicht verdeckt werden, sondern müssen gut sichtbar sein.

    Wenn der Aufforderung nicht nachgekommen wird, können Grundeigentümer im Falle eines Unfalls haftbar gemacht werden.

    ist die Gemeinde dazu berechtigt, nach angesetzter Frist in Gefahrenbereichen Sträucher und Bäume auf Kosten der/des Fehlbaren zurückschneiden zu lassen.

    Alle Eigentümer werden hiermit aufgefordert, das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern an die Hand zu nehmen. Die Einwohnerschaft aber auch Fahrzeuglenkende und Passanten danken bereits heute dafür.

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