Baden

    Obersiggenthal erinnert an die Mel­de­pflicht für Einwohner

    Nau.ch Lokal
    Nau.ch Lokal

    Baden,

    Wie die Gemeinde Obersiggenthal mitteilt, kommet es vermehrt vor, dass Einwohner ihren Ein-, Um- oder Wegzug nicht auf den Einwohnerdiensten melden.

    Die Sporthalle Obersiggenthal.
    Die Sporthalle Obersiggenthal. - Nau.ch / jpix.ch

    In der Gemeinde Obersiggenthal kommte es vermehrt vor, dass Einwohner ihren Ein-, Um- oder Wegzug nicht auf den Einwohnerdiensten melden.

    Die Gemeinde weist darauf hin, dass alle Einwohner gemäss Paragraf 14 des Register- und Meldegesetzes dazu verpflichtet sind, Adressmutationen innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten zu melden.

    Die gilt auch für Umzüge innerhalb einer Liegenschaft.

    Wegzüge ins Ausland

    Zu-, Um- und Wegzüge innerhalb der Schweiz können sowohl am Schalter der Einwohnerdienste als auch online über den Link auf der Gemeindewebseite gemeldet werden.

    Wegzüge ins Ausland benötigen mehr Verarbeitungszeit.

    Einwohner werden gebeten, sich hierfür frühzeitig mindestens drei Wochen im Voraus bei den Einwohnerdiensten zu erkundigen.

    Kommentare

    Mehr aus Baden

    Wettingen AG
    Wettingen AG
    Badenfahrt 2023
    Neuenhof AG
    Parkieren
    Neuenhof AG
    Mandach AG
    1 Interaktionen
    Mandach AG

    Mehr aus Aargau

    6 Interaktionen
    Aargau
    Diese Feuerwehr-Legenden sind echte Oltner
    «Lisi» und «Caroline»
    13 Interaktionen
    Motion abgelehnt