Gestaltungsprozess für Areal Vorder Chilefeld wird konkret

Windisch treibt die Planung für das Areal Vorder Chilefeld voran und stellt am Mitwirkungsanlass am 4. Juni 2025 den Entwurf für Wettbewerb und Gestaltung vor.

Wie die Gemeinde Windisch informiert, wurde das heute für Pachtgärten genutzte Gebiet im Vorder Chilefeld mit der Zonenplanrevision 2019 neu der Wohnzone W2 mit Gestaltungsplanpflicht zugeteilt, wobei der südliche Teil in der Grünzone liegt.
Unter Einbezug der interessierten Bevölkerung wurde 2023 ein Entwicklungszielbild erarbeitet. Dieses legt die Spielregeln fest für die weiteren Planungsschritte bis zum Gestaltungsplan.
Im Rahmen der damaligen Mitwirkung wurde neben der Bebauung vor allem Fragen zum künftigen Verkehr im Bühlweg gestellt, weshalb ein Betriebs- und Gestaltungskonzept in Auftrag gegeben wurde.
Anlass informiert über nächste Schritte
Nun steht als nächster Schritt der Wettbewerb für die Bebauung und die Baurechtsvergabe an. Im Rahmen eines Mitwirkungsanlasses am 4. Juni wird über den geplanten Prozess informiert. Bevölkerung und Nachbarschaft sind eingeladen, sich im ersten Teil des Anlasses zum Entwurf der Aufgabenstellung und den Vergabekriterien des Baulands zu äussern.
Im zweiten Teil wird der Entwurf des Betriebs- und Gestaltungskonzepts des Bühlwegs präsentiert. Bevölkerung und Nachbarschaft können im zweiten Teil des Anlasses ebenso ihre Meinung zur künftigen Gestaltung des Bühlwegs abgeben.
Nach dem Mitwirkungsanlass wird der Einwohnerrat über die Aufgabenstellung des Wettbewerbs und die Baulandvergabe entscheiden. Die Vergabe des gemeindeeigenen Baulands im Baurecht bedarf zuletzt noch einer Volksabstimmung.