Baden

    In Lupfig gilt neu Fahrverbot auf Parzelle GB Nummer 2009

    Nau.ch Lokal
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    Brugg,

    Wie die Gemeinde Lupfig informiert, wurde der Erlass eines Fahrverbots für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder Parzelle GB Nummer 2009 entschlossen.

    Die Bibliothek Eigenamt in Lupfig bietet allerlei Medien für jedes Alter.
    Die Bibliothek Eigenamt in Lupfig bietet allerlei Medien für jedes Alter. - Nau.ch / Werner Rolli

    Die Parzelle GB Lupfig Nummer 2009 war ursprünglich ein Fussweg und dient heute als Zufahrt zu den Liegenschaften Finstergasse 267, Unterdorfstrasse 49 und Unterdorfstrasse 66.

    Ausserdem wird der Weg für die Bewirtschaftung der angrenzenden Landwirtschaftsflächen benützt. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Einwohnergemeinde Lupfig.

    Seit einiger Zeit ist eine Zunahme des Durchgangsverkehrs zu beobachten.

    Erlass eines Fahrverbots

    Weil der Weg nicht für diese Belastung ausgelegt ist, hat sich der Gemeinderat nach vorgängiger Absprache mit den Anstössern zum Erlass eines Fahrverbots für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (Signal 2.14) mit Zusatztafel «Durchgang verboten, Zubringerdienst gestattet» entschlossen.

    Der Erlass der neuen Verkehrsbeschränkung wurde ordnungsgemäss im Amtsblatt des Kantons Aargau publiziert.

    Einsprachen gegen die Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau bei der verfügenden Behörde einzureichen.

    Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

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