Baden

    Mellingen erinnert an neue Regelungen zur Hundetaxe

    Nau.ch Lokal
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    Brugg,

    Wie die Gemeinde Mellingen mitteilt, gelten ab 1. März 2024 neue Bestimmungen zur Hundetaxe, einschliesslich Vereinfachungen für Zuzüger und Neuhundehalter.

    Die Gemeindeverwaltung in der mittelalterlichen Altstadt von Mellingen.
    Die Gemeindeverwaltung in der mittelalterlichen Altstadt von Mellingen. - Nau.ch / Werner Rolli

    Per 1. März 2024 tritt die neue Hundeverordnung in Kraft.

    Hundehaltende, die jeweils nach dem Stichtag 30. April zuziehen, oder Personen, die sich nach dem Stichtag einen Hund anschaffen, müssen die Hundetaxe neu erst im darauffolgenden Jahr bezahlen.

    Im Gegenzug entfällt die Möglichkeit für Personen, welche die Hundehaltung aufgeben, die Hälfte der Taxe zurückzufordern.

    Es werden somit weder halbe Taxen verrechnet noch zurückbezahlt.

    Zuzüger von ausserhalb sind für laufendes Steuerjahr befreit

    Zuzüger aus anderen Kantonen oder aus dem Ausland müssen für das jeweils laufende Tax-Jahr keine Hundetaxe entrichten (Doppelerhebung entfällt).

    Die Hundetaxe wird wie bisher für alle Hunde, die per Stichtag 30. April auf der Gemeinde gemeldet sind, im Mai erhoben. Sie beträgt weiterhin 120 Franken.

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